Hat Geschäftsführerin fast 83 000 Euro aus Vereinskasse geklaut? – 53-Jährige wegen Untreue in 97 Fällen vor Amtsgericht
97 Mal soll eine 53-Jährige aus dem Landkreis Coburg zwischen Juni 2013 bis April 2018 in die Vereinskasse eines Imkervereins gegriffen oder Vereinsgelder auf ihr Privatkonto verbucht haben. Insgesamt entstand dabei ein Schaden von fast 83 000 Euro. Seit Mittwoch muss sich die Geschäftsführerin des Vereins deswegen am Amtsgericht wegen Untreue in 97 Fällen verantworten. Auf der Anklagebank schwieg die Angeklagte zu den Vorwürfen, obwohl ihr der Vorsitzende mitgeteilt hatte, dass ein Geständnis strafmildernd wirke.
Fiktive Rechnungen an unbekannte Honiglieferanten
Nach Angaben von Richter Christoph Gillot soll die Angeklagte bei ihren Betrügereien unterschiedlich vorgegangen sein. In fünf Fällen, in denen jeweils ein Schaden im vierstelligen Euro-Bereich entstand, soll die Frau an unbekannte Honiglieferanten fiktive Rechnungen gestellt und die vermeintlichen Zahlungen der nicht existenten Kunden selbst eingesteckt haben. In zehn Fällen soll die Angeklagte überhöhte Honigmengen von bekannten Lieferanten verbucht haben, um den zu hoch berechneten Teil selbst zu kassieren, ohne dass der Schwindel aufflog.
Zudem habe sie auch Geld vom Konto des Vereins ohne Beleg abgehoben, so der Vorsitzende. In zwei Fällen habe sie eine Bar-Rechnung erstellt, diese später storniert, das Geld aber nicht zurückbezahlt. In einem Fall sollen jährliche Bonuszahlungen nicht ausgezahlt worden sein, sondern für private Anschaffungen verwendet worden sein.
Vorgeworfen werden der Angeklagten schließlich drei Fällen, in denen Überweisungen vom Vereinskonto auf ihrem Privatkonto der Angeklagten gelandet sind, wobei ein Schaden von rund 18 000 Euro entstanden sein soll.
Zeugen und Belege erhärten den Verdacht
Mehrere Zeugen hätten bereits bei der Polizei ausgesagt und den Verdacht der Untreue erhärtet, erklärte der Vorsitzende. Zudem gebe es Belege. Dass an den Vorwürfen nichts dran sei, sei daher unwahrscheinlich, redete er der Angeklagten ins Gewissen, die jedoch weiterhin schwieg.
Das Verfahren wurde ausgesetzt
Verteidiger Stefan Wagner regte daraufhin ein Rechtsgespräch zwischen ihm, der Staatsanwältin und dem Richter an. Darin einigten sich die Parteien darauf, dass das Verfahren mit der Verhängung einer Bewährungsstrafe enden soll. Anwalt Wagner sagte nach kurzer Besprechung mit der Angeklagten, dass seine Mandantin teilweise Verantwortung für die angeklagten Taten übernehme. Das Verfahren wurde ausgesetzt. In einem neuen Termin sollen Zeugen gehört werden.