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Horhausen
Amtsgericht Haßfurt: Urteil gegen den Todesfahrer von Horhausen wird rechtskräftig
Die Beteiligten im Raserprozess hatten bis Donnerstag Zeit, Rechtsmittel einzulegen. Der Angeklagte verzichtete schon vor Ablauf der Frist auf diesen Schritt.
Am 10. April 2022  ereignete sich auf der Mainbrücke bei Horhausen die tödliche Kollision.
Foto: Michael Will | Am 10. April 2022  ereignete sich auf der Mainbrücke bei Horhausen die tödliche Kollision.
Lukas Reinhardt
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:28 Uhr

Nun steht es fest: Das Urteil im Raserprozess gegen einen 33-jährigen Mann aus dem Landkreis Haßberge, der am 10. April 2022 den tödlichen Unfall auf der Mainbrücke bei Horhausen verursacht hat, ist rechtskräftig. Das geht aus einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Haßfurt hervor. "Rechtsmittel wurden weder von Verteidigung, noch Staatsanwaltschaft noch den Vertretern der Nebenklage eingelegt", heißt es in dem Schreiben vom Freitagmorgen. Der Angeklagte selbst habe vielmehr schon vor Ablauf der Frist am Donnerstag auf diesen Schritt verzichtet und das Urteil angenommen. Er werde in den nächsten Wochen zum Strafantritt geladen. 

Das Schöffengericht am Amtsgericht Haßfurt hatte den 33-Jährigen in der vergangenen Woche wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.  Wer sein Auto, das ein "Geschoss" darstelle, im Grenzbereich ausfahre, der verdiene keine Bewährung, begründete der Vorsitzende Richter Christoph Gillot am 9. März die Entscheidung. "Das würde die Allgemeinheit nicht verstehen."

Mit mindestens 120 Stundenkilometern im Baustellenbereich unterwegs

Während die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe für den Beschuldigten pochte, unterstellte die Nebenklage dem Mann einen bedingten Tötungsvorsatz. In dem Prozess war unter anderem klargeworden, dass der 33-Jährige am Unfallabend mit seinem schweren SUV mit mindestens 120 Stundenkilometern im Baustellenbereich der Mainbrücke Horhausen gefahren sein muss. Dort hatte eine Höchstgeschwindigkeit von 50 gegolten. Er geriet mit seinem Fahrzeug in den Gegenverkehr und kollidierte frontal mit dem Kleinwagen einer 55-Jährigen, die noch an der Unfallstelle starb.

In dem Prozess um diesen tragischen Vorfall sah das zuständige Schöffengericht allerdings kein Mordmerkmal erfüllt. Es entschied, dass der Fall in Haßfurt bleibt und damit nicht an das Landgericht in Bamberg geht. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist dieser Fall abgeschlossen, eine Berufung ist  nicht mehr möglich. 

 
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Zitat: "Wer sein Auto, das ein "Geschoss" darstelle, im Grenzbereich ausfahre, der verdiene keine Bewährung, begründete der Vorsitzende Richter Christoph Gillot am 9. März die Entscheidung. "Das würde die Allgemeinheit nicht verstehen."

    Ich denke das werden auch alle juristische Laien nachvollziehen können.

    Aber genau diese juristischen Laien verstehen sicherlich auch nicht warum man bei Trunkenheit am Steuer mit entsprechendem tötlichen Unfällen manches Mal mit Bewährung davon kommt.
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  • lukas.reinhardt
    Hallo grayjohn, das Schöffengericht hat entschieden, dass es in diesem Fall keinen Tötungsvorsatz sieht.

    Gruß aus der Redaktion
    Lukas Reinhardt
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Hallo Herr Reinhardt,

    das ist genau einer der Punkte.

    Wer im Straßenverkehr ein derartiges Fehlverhalten hinlegt, tut das nicht aus Versehen, sondern mit Absicht. Und als Folge daraus kann mMn keine "fahrlässige Tötung" mehr vorliegen.

    Preisfrage:
    Erster Fall - eine Person schiebt (mit Absicht) eine schwere Steinkugel über eine Felskante, obwohl ihr klar ist(!), dass sich im (etliche Meter tiefer gelegenen) Gefahrenbereich andere Menschen bewegen, und trifft (mindestens) einen tödlich.

    Zweiter Fall: die Person schubst die Felskugel weg, weil sie ihr im Weg liegt, hat aber nicht bedacht, dass sie dadurch weiterrollt mit Folgen wie im obigen Fall.

    Gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Fällen? Wenn ja: worin besteht der?
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  • daniel.hagmann@freenet.de
    Hallo, grayjohn,
    ich nehme zur Kenntnis, dass eine fahrlässige Tötung bei vorsätzlichem Fehlverhalten Ihrer Meinung nach nicht vorliegen kann.

    Dann ist Ihre Meinung aber schlicht falsch und nicht zu Ende gedacht. Es geht nicht darum, ob der Täter vorsätzlich regelwidrig gefahren ist, sondern ob er vorsätzlich getötet hat.

    Liebe Grüße
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  • jutta.noether@web.de
    Ich glaube kaum, dass sich ein Raser mit dem Plan "ich bring jetzt einen um" ins Auto setzt. Wenn man das also ganz genau nimmt, liegt wohl niemals eine Tötungsabsicht vor.

    Allerdings sollte jedem klar sein: wenn ich mit meinem Supergeschoss derartig rücksichtslos rase, ist es jederzeit möglich, dass ich einen (u. U. tödlichen) Unfall verursache.
    Deshalb ist es für mich gleichbedeutend mit absichtlicher Schädigung der anderen Verkehrsteilnehmer. Und wenn dieser dann auch noch ums Leben kommt, ist es für mich absichtliche Tötung eines Menschen.

    Jeder, der einen Führerschein besitzt, sollte über das Mindestmaß Grips verfügen, um den Zusammenhang zu wissen.

    Einem Schulkind, das mit dem Skateboard einen Berg hinabrast und dabei eine Oma tödlich rammt, kann man noch zugestehen, dass es sowas nicht in Betracht gezogen hat.
    Einem Erwachsenen mit PS-starkem SUV nicht.

    Ich bin da völlig der gleichen Meinung wie "Grayjohn".
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  • ra.kellermann@gmx.de
    überlassen Sie die Beurteilung besser Juristen...die haben das gelernt. Oder schauen Sie mal in einen Gesetzeskommentar (zB Fischer, StGB). Auch wenn das Ergebnis mit dem eigenen Rechtsempfinden nicht immer übereinstimmt.
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    @oswin.ratzeburger:
    Recht und Gesetz sowie die Bewertung einzelner Straftaten befinden sich aber im stetigen Wandel! Sonst könnte man auch gleich den Hexenhammer o.ä. bei rechtlichen Fragen zu Rate ziehen!

    Ich finde es gut, dass die Mainpost mittlerweile manchesmal versucht den rechtlichen Hintergrund verständlich zu machen oder Richter zu Wort kommen zu lassen. Das sollte öfter der Fall sein!

    Gesetze und Urteile die möglicherweise seitens der Bevölkerung auf immer weniger Verständnis stoßen schwächen ein Rechtssystem nach und nach.
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  • jutta.noether@web.de
    Es ist gut, dass es Gesetze gibt. Aber wie "EinFranke" sagt: Gesetze unterliegen immer der aktuellen Haltung/Einstellung der Gesellschaft.

    Und es sei erlaubt, mit- und weiterzudenken. Wie es in der Geschichte auch unaufhörlich geschieht.

    Sonst hätten wir ja immer noch mittelalterliche "Gottesurteile" (z.B. Hexen), Todesurteile bei "falschem" Glauben (Inquisition), bis hin zur Nazi-"Rechts"sprechung im Dritten Reich.

    Gut, so extrem wie bei diesen Beispielen ist es mit diesen "Raser-Gesetzen" natürlich nicht. Aber im Prinzip läuft es auf das Gleiche hinaus:
    Man darf eine bestehende Regelung durchaus hinterfragen und ggf. eine Anpassung erhoffen.
    Wie übrigens auch bei der "Sache Kelvin".
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Wenn ich also - @ danann17320812 -

    mit Absicht und dem Wissen, dass das gefährlich ist, eine Pistole in Richtung einer Menschenmenge abschieße, weil ich glaube, ich habe die Folgen im Griff, auch wenn dabei jemand tödlich getroffen wird, habe ich nicht vorsätzlich gehandelt?

    Oder wenn ich eine Bombe mit einem Zeitzünder in einem Kaufhaus lege und das Ding geht hoch und reißt eine Zahl von Menschen in den Tod und ich rede mich darauf raus, ich wollte bloß dem Betreiberkonzern einen Schaden zufügen?

    Wenn das keine Fälle von Vorsatz sind, stimmt aber mit dem System was nicht.
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  • daniel.hagmann@freenet.de
    Hallo, grayjohn,
    Sie bringen schon wieder alles durcheinander.

    Ich fürchte, dass Sie es sich nicht würden erklären lassen wollen. Aber dennoch ein Versuch: schlagen Sie mal unter den Begriffen Fahrlässigkeit und (Eventual-) Vorsatz nach.
    Lesen Sie ruhig auch Querverweise dazu.

    Ich behaupte nicht, dass "das System" perfekt ist, aber mit einem Pistolero und Bombenleger würde es meiner Meinung nach fertig.
    Insbesondere, wenn diese dem Richter sagen, dass sie sich mit einer Aussage rausreden wollen.
    Liebe Grüße
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  • ra.kellermann@gmx.de
    machen Sie sich doch mal schlau über die Begriffe Vorsatz und Fahrlässigkeit, zB auf wikipedia...
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Wird allgemein viel zu lasch gesehen

    wenn irgendwo eine Person in psychischer Ausnahmesituation einen Amoklauf mit einer Schusswaffe hinlegt, wird sofort (laut) darüber nachgedacht, das Waffengesetz weiter zu verschärfen, wenn aber jemand vorsätzlich(!) mit einem Kraftfahrzeug krass gegen die dafür geltenden Regeln verstößt und dadurch jemanden zu Tode bringt, wird das kommentarlos ad acta gelegt und hat höchstens für den Täter selbst irgendwelche (Rechts-)Folgen.

    MMn sollte endlich mal darüber nachgedacht werden (OK, Ansätze gab es ja schon), ob so ein Verstoß nicht die Merkmale eines Mordes erfüllt - (u.a.) vorsätzliches Handeln, niedrige Beweggründe, Benutzung eines gefährlichen Gegenstandes, Heimtücke - und entsprechend bestraft gehört (dass man nicht eine bestimmte Person ausgewählt hat, zählt genausowenig wie bei einem Schuss mitten in eine Menschenmenge). Eine solche Regelung dürfte eine (äußerst) heilsame Wirkung in Bezug auf das Benehmen im Straßenverkehr haben.
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  • daniel.hagmann@freenet.de
    Hallo, grayjohn,
    bei Ihrem Beitrag weiß man ja gar nicht, wo man anfangen soll, zu korrigieren.

    Daher nur soviel: bei Raserunfällen mit Todesfolge ist es doch mittlerweile etabliert, dass der mögliche Mordvorwurf im Raum steht. Die Gerichte befassen sich in aller Regelmäßigkeit damit. Davon, dass das nur selten oder nur in Ansätzen getan wird kann angesichts der gerichtlichen Realitäten also wirklich keine Rede sein. Ihre Forderung, dass dies also endlich geschehen solle ist vollkommen fehl am Platz.

    Das von Ihnen genannte "vorsätzliche Handeln" ist, egal wie hartnäckig sich dieser Unfug hält, kein Mordmerkmal. Einerseits gibt es vorsätzliche Tötungen, die nicht Mord sind und andererseits muss zwischen vorsätzlichem Handeln und vorsätzlichem Töten schon auch noch unterschieden werden.

    Auch vorliegend hat sich das Gericht mit der Frage nach dem Mord auseinandergesetzt und ist zu einem anderen Ergebnis gekommen.

    Liebe Grüße
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  • steffen.cyran@freenet.de
    Ganz richtig. Wir können froh sein, daß bei uns die Urteile immer noch bei Gericht gefällt werden, und nicht am Stammtisch.
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  • al-holler@t-online.de
    ...oder in solchen foren
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  • hans-martin.hoffmann@t-online.de
    Sonderbare Perspektiven - @ danann17320812 -

    offenbar hat es für das Gericht schon eine Rolle gespielt, ob hier Vorsatz vorlag oder nicht.

    Aber abgesehen davon spricht es Bände für die Wertvorstellungen (der Justiz) eines Landes, wenn Anlagebetrüger zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden, obwohl niemand die Geschädigten gezwungen hat, den Tätern das Geld hinterherzuwerfen, während Leute, die ihre Autos vorsätzlich als Geschosse missbrauchen und Menschen töten(!), die nur das Pech hatten zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, am Ende mit einer Bewährungsstrafe davon kommen.

    Mir scheinen in einem solchen Fall 5 Jahre Freiheitsentzug, noch 5 Jahre Führerscheinsperre und Wiedererteilung erst nach bestandener MPU (auch zum Schutz des "Volkes", in dessen Namen diese Urteile ja ergehen) als durchaus angemessen, und das Urteil im vorliegenden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.
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