Von anderen etwas sagen oder sich gar belehren lässt sich ein 33-jähriger Arbeitsloser aus dem Maintal nur ungern. Seine Zündschnur ist kurz. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung ist er bereits viermal zu Geldstrafen verurteilt worden. Am Montag kassierte er seine ersten Bewährungsstrafe.
Weil er eine Mitarbeiterin der Lebenshilfe mit dem Tod bedrohte, hat ihn das Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Als Auflage muss er unter anderem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.
Dann "hat dein letztes Stündchen geschlagen"
Am 7. Dezember vergangenen Jahres besuchte die Sozialarbeiterin die unter Betreuung stehende Verlobte des Angeklagten in deren gemeinsamer Wohnung. Dabei äußerte die 37-jährige Verlobte den Wunsch, mit dem Angeklagten ein Kind zu bekommen. Da sie bereits zwei Kinder aus erster Ehe hat, die beide bei Pflegeeltern wohnen, sagte die Betreuerin, dass dieser erneute Kinderwunsch "vielleicht nicht ganz so gut" sei.
Diese Aussage brachte den Angeklagten auf die Palme. "Wenn du dich da einmischst, hat dein letztes Stündchen geschlagen", drohte er der Mitarbeiterin der Lebenshilfe lautstark. Sie nahm die Drohung ernst und erstattete Anzeige bei der Polizeiinspektion Haßfurt.
Angeklagter wollte zuerst nichts sagen, mischte sich dann aber ein
Auf der Anklagebank nahm der Angeklagte keine Stellung zu dem Vorwurf. "Es ist bereits alles gesagt", ließ er das Gericht wissen.
Die bedrohte Sozialarbeiterin sagte im Zeugenstand, sie habe Angst bekommen, als der Angeklagte ihr böse in die Augen schaute und im Tonfall aggressiv wurde. Der Angeklagte warf ein, dass die Zeugin ihn provoziert habe mit dem Satz: "Das Kind wird euch sowieso vom Jugendamt abgenommen. Wenn nicht, sorge ich dafür". Die zwei ersten Kinder seien seiner Verlobten deshalb abgenommen worden, weil ihr Ex-Mann ein Trinker und Schläger gewesen sei.
Er bedrohte mutmaßlich auch eine zweite Sozialarbeiterin
Die Verlobte selbst sagte im Zeugenstand, dass die Sozialarbeiterin sie nicht mehr betreue, weil sie Angst vor dem Angeklagten habe. "Sie zittert, wenn sie seinen Namen nur hört", gab sie zu Protokoll. Auch eine weitere Sozialarbeiterin, die die Verlobte seit längerer Zeit betreut, hat der Angeklagte bereits bedroht. Als sie eine erneute Schwangerschaft als "schwierig" bezeichnete, sei der Angeklagte wütend geworden und habe ihr gedroht "andere Saiten aufzuziehen".
Der Anklagevertreter forderte eine zweimonatige Bewährungsstrafe plus 900 Euro Geldauflage. Richter Christoph Gillot ging in seinem Urteil weit darüber hinaus. Die Geschädigte habe nur helfen wollen und ihre Argumente vortragen wollen. Der Angeklagte habe offensichtlich ein Problem damit, von anderen etwas gesagt zu bekommen. Er erkenne Autoritäten nicht an.
"Wenn jemand mich abstechen will, dann schlag ich zu", unterbrach der Angeklagte die Urteilsbegründung. "Sie bestätigen mich. Sie können nicht zuhören und müssen gleich ihren Senf dazugeben. Andere sind schuld, Sie nicht", maßregelte ihn der Vorsitzende und fügte hinzu, dass es "düster" aussehe, falls sich der Verurteilte nicht an die Bewährungsauflagen hält.