Bei einer Geburtstagsfeier am 8. August vergangenen Jahres in Burgpreppach erhielt ein 20-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis einen Kopfstoß gegen sein rechtes Auge. Doch bei der Polizei beschuldigte er nicht den eigentlichen Übeltäter, sondern einen unschuldigen Partygast.
Deshalb musste sich der 20-Jährige am Montag am Jugendgericht wegen versuchter Strafvereitelung verantworten. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Als Auflage muss der Angeklagte 1000 Euro an den Kreisjugendring Haßberge zahlen.
Mitleid mit vorbestraftem Freund
Auf der Anklagebank gab der 20-Jährige seine Tat zu. Der Alkohol sei damals reichlich geflossen, sagte er. Sein Kumpel habe sich mit seiner Freundin gestritten. Er sei dazwischengegangen. Dabei habe ihm sein Freund eine Kopfnuss verpasst. Da der Freund bereits vorbestraft ist und seine Freundin schwanger war, habe man sich abgesprochen. Ein Dritter habe sich bereiterklärt, die Schuld auf sich zu nehmen, damit der wahre Übeltäter nicht eventuell hinter Gitter kommt und die schwangere Freundin zurücklassen muss.
"Das war ein schwacher Versuch", sagte der Staatsanwalt, der einer Einstellung zustimmte, da der Angeklagte bislang nur wegen eines Verkehrsdelikts mit dem Gesetz in Konflikt kam.