Weil er, nachdem er eine Arbeit aufgenommen hatte, das nicht bei der Agentur für Arbeit meldete und weiterhin Arbeitslosengeld bezog, musste sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Haßfurt ein 35-jähriger Mann aus dem Maintal verantworten. Er hatte 1208 Euro zu viel vom Arbeitsamt erhalten.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bamberg warf ihm deshalb Betrug vor. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand gekommen war, geständig und sagte, dass er aus Freude darüber, wieder eine Arbeit gefunden zu haben, vergessen habe, seine Arbeitsaufnahme beim Arbeitsamt zu melden. "Das habe ich total verschwitzt", so der Angeklagte. Außerdem habe er gedacht, dass sein neuer Arbeitgeber diese Meldung an die Agentur für Arbeit vornehmen würde.
Der Angeklagte zahlt seine Schulden bereits zurück
Als Zeugin sagte eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit aus Schweinfurt aus, dass der Angeklagte Ratenzahlungen leiste und mit Ablauf des Jahres das zu viel ausgezahlte Geld wieder zurück bezahlt wäre.
Mit ihr klärte die Richterin verschiedene Schritte, die mit der Beantragung des Arbeitslosengeldes einher gingen. Im Bundeszentralregister war der Angeklagte nicht vorgetragen. Nach der Beweisaufnahme schlug die Richterin vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Damit erklärten sich der Angeklagte und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einverstanden. Die Einstellung erfolgte unter der Auflage, dass der Angeklagte eine Geldbuße in Höhe von 800 Euro an das Dominikus-Savio Heim Pfaffendorf bezahlt. Wenn die 800 Euro bezahlt sind, ist die Sache erledigt. Die Raten wurden auf 140 Euro monatlich festgelegt.