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Haßfurt
Amtsgericht Haßfurt: 18-Jährige klaut Schönheitspillen und wird verurteilt
"Sie sind doch schö genug", sagte der Richter zu einer 18-Jährigen, die Schönheitspillen geklaut haben soll. Vor einer Verurteilung bewahrte sie das aber nicht.
Weil sie Schönheitspillen (Symbolfoto) geklaut hat, stand eine 18 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge nun vor Gericht. 
Foto: Matthias Hiekel, dpa | Weil sie Schönheitspillen (Symbolfoto) geklaut hat, stand eine 18 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Haßberge nun vor Gericht. 
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:24 Uhr

Der Diebstahl von Schönheitspillen im Wert von knapp elf Euro am 7. Juli in einem Bamberger Drogeriemarkt ist einer 18-Jährigen aus dem Maintal teuer zu stehen gekommen. Das Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt verurteilte die Angeklagte am Montag zu einer Geldauflage von 150 Euro, zahlbar an den Kreisjugendring.

Um Ausreden war die junge Frau auf der Anklagebank nicht verlegen. Sie habe damals im Drogeriemarkt plötzlich viele Anrufe und Nachrichten auf ihrem Handy gehabt, gab sie zu Protokoll. Gleichzeitig habe sie unter Zeitdruck gestanden, da sie in vier Minuten ihren letzten Bus zum Bamberger Bahnhof erwischen wollte.

Angeklagte: Diebstahl war keine Absicht

Daher sei sie aus dem Markt gelaufen, als es plötzlich gepiept habe. Sie habe gar nicht gemerkt, dass sie noch etwas in ihrer Tasche hatte, nämlich die Spezialdragees. Es sei keine Absicht gewesen, beteuerte sie dem Gericht.

"Müssen wie Ihnen erklären, wie einkaufen geht?", fragte Richter Martin Kober nach. "Man nimmt sich einen Einkaufswagen oder einen Korb und legt da die Waren rein." Die Schönheitspillen habe sie darüber hinaus gar nicht nötig. "Sie sind schö genug", lobte er die 18-Jährige, um sie gleichzeitig an ihren einschlägigen Bundeszentralregisterauszug zu erinnern. Denn bereits im Juni dieses Jahres, einen Monat zuvor, wurde sie wegen Diebstahls straffällig. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt.

Staatsanwältin glaubt der jungen Frau nicht

Die Staatsanwältin glaubte den Angaben der Angeklagten nicht. Sie habe klauen wollen, da sie keinen Einkaufswagen benutzt habe, sagte sie und forderte ein Geldauflage in Höhe von 300 Euro.

Der Vorsitzende halbierte in seinem Urteil die Strafe. "Was Sie erzählen glaubt Ihnen kein Mensch. Sie haben etwas geklaut, was sie nicht brauchen", schrieb er der Verurteilten hinter die Ohren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

 
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