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Kreis Haßberge
Achtung: Im Haßbergkreis gelten jetzt die 15-Kilometer-Radien
Die 7-Tage-Inzidenz überschreitet den kritischen Wert von 200. Damit treten schärfere Regeln in Kraft. Besucher dürfen allerdings weiterhin in den Landkreis kommen.
Bewegungsradius eingeschränkt: Bürger des Haßbergkreises brauchen jetzt einen triftigen Grund, um sich weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort zu entfernen.
Foto: René Ruprecht | Bewegungsradius eingeschränkt: Bürger des Haßbergkreises brauchen jetzt einen triftigen Grund, um sich weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort zu entfernen.
Peter Schmieder
 |  aktualisiert: 11.02.2024 10:31 Uhr

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt seit Montag, 11. Januar, 0 Uhr, für den Landkreis Haßberge eine 7-Tage-Inzidenz von 200,3 an. Damit gelten ab sofort die strengeren Regeln, die es den Bürgerinnen und Bürgern verbieten, sich ohne triftigen Grund weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort zu entfernen.

Gesundheitsamt meldet nur eine Neuinfektion

Ausschlaggebend für die gestiegenen Inzidenzwerte dürften vor allem die Testungen am Wochenende sein: Am Sonntag hatte das Gesundheitsamt Haßberge 60 Neuinfektionen seit Freitag gemeldet, von Sonntag auf Montag kam dagegen nach Angaben der Behörden nur ein einziger positiver Test dazu - so wenige, wie schon seit vielen Wochen nicht mehr. Damit steigt die Gesamtzahl an Corona-Infektionen im Landkreis Haßberge seit Beginn der Pandemie auf 2057 (Stand Montag, 15 Uhr). 

1727 Bewohner des Kreises haben eine Corona-Infektion überstanden, 49 sind im Zusammenhang mit einer Infektion verstorben. Damit sind derzeit noch 281 Kreisbürger mit dem Virus infiziert. 318 befinden sich in häuslicher Isolation.

Eine Regel mit vielen Ausnahmen

Die strengeren Regeln, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 gelten, verfolgen vor allem das Ziel, touristische Tagesausflüge zu verhindern. Viele Gründe, unterwegs zu sein, fallen daher nicht unter diese Regelung. So dürfen sich Bürger zur Berufsausübung auch weiterhin mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, ebenso wie zum Besuch von Schulen, Fahrschulen oder Hochschulen, sofern diese überhaupt unter den aktuellen Bedingungen noch Präsenzunterricht anbieten dürfen. Auch der Besuch bei Ärzten, Tierärzten oder Therapeuten ist in einem größeren Umkreis gestattet, ebenso wie das Blutspenden.

Auch für Versorgungsgänge, zum Einkaufen und zum Besuch von Dienstleistungsbetrieben dürfen sich Bürger außerhalb des 15-Kilometer-Radius bewegen und auch der Besuch bei anderen Menschen, die weiter weg wohnen, ist zulässig, wenn dabei die geltenden Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Hier gilt, dass ein Haushalt Besuch von maximal einer Person aus einem anderen Haushalt erhalten darf. Auch Besuche bei Alten und Kranken sind gestattet. Erlaubt ist auch die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis, an Gottesdiensten und anderen Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften sowie Behördengänge und die Versorgung von Tieren.

Sport und Bewegung nur noch im näheren Umkreis

So stellt sich die Frage, welche Änderungen sich überhaupt durch die strengeren Regeln ergeben. Nach Angaben des Landratsamtes betrifft das vor allem den Bereich "Sport und Bewegung an der frischen Luft". Dieser gilt zwar generell als triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, allerdings nicht als Grund, sich dafür mehr als 15 Kilometer von der eigenen Wohngemeinde zu entfernen.

Weiter schreibt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung: "Die Einschränkungen können erst wieder aufgehoben werden, sofern der Wert von 200 an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird." Die Frage, wie der Radius, in dem sich die Menschen bewegen dürfen, definiert wird, beantwortet das Bayerische Innenministerium auf seiner Homepage: "Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde."

Polizei will stichprobenartig kontrollieren

Die neue Verordnung erlaubt es den zuständigen Behörden, touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt hinein zu verbieten. "Davon macht der Landkreis Haßberge keinen Gebrauch", teilt Moni Göhr, Sprecherin des Landratsamtes, mit.

Man muss sich immer den Einzelfall anschauen. Wir haben dabei vor allem Ausflugsziele im Blick.
Björn Schmitt, Polizeisprecher

Doch wie soll es bei einer solche Vielzahl an Ausnahmen überhaupt möglich sein, die Einhaltung der Regeln zu überprüfen? "Man muss sich immer den Einzelfall anschauen", sagt Björn Schmitt von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Unterfranken. So werde die Polizei vor allem in Form von Stichproben kontrollieren, ob sich Menschen in einem Bereich aufhalten, in dem sie nicht sein dürften. "Wir haben dabei vor allem Ausflugsziele im Blick."

Über eine Anzeige entscheiden die Landratsämter

Doch könnte nicht letztlich jeder, der in größerer Entfernung von seinem Heimatort von der Polizei erwischt wird, behaupten, er sei in der Gegend, um einen Freund zu besuchen? "Er wird da wohl kaum mit dem Schlitten hinfahren", sagt Schmitt. Mit anderen Worten: Die Polizei will vor allem an den Orten kontrollieren, an denen es schwierig wird, Ausreden zu finden - vom Schlittenhang bis zum Wanderweg.

Im Gegensatz beispielsweise zu Verkehrsdelikten ist die Polizei hier allerdings selbst nicht die zuständige Verfolgungsbehörde. "Wenn wir einen Verdacht haben, melden wir ihn weiter", sagt Schmitt. Letztlich sind es dann aber die Städte und Landratsämter, die darüber entscheiden, ob sie die Meldung durch die Polizei zum Anlass für eine Anzeige nehmen.

Viele Verantwortungsträger weisen allerdings auch auf die Eigenverantwortung der Bürger hin. So sagt Landrat Wilhelm Schneider: "Es kommt jetzt auf das Verhalten jedes Einzelnen an. Es gilt, die Kontakte soweit es nur geht zu reduzieren. Wir müssen versuchen, die hohen Infektionszahlen zu senken. Bitte halten Sie sich alle an die geltenden Regeln."

Kaum Impfstoff verfügbar

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffes können derzeit im Impfzentrum im BRK-Haus in Hofheim nur wenige Termine vergeben werden. Anmelden dürfen sich bislang ausschließlich Personen, die über 80 Jahre alt sind. Über 1000 Impfwillige stehen bereits auf der Warteliste. Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass die Anmeldung für das Impfzentrum ausschließlich über die Hotline des Landratsamtes unter Tel.: (09521) 27-600 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag, 8 bis 12.30 Uhr) erfolgt. Es mache daher keinen Sinn, im Impfzentrum anzurufen oder vor Ort zu versuchen, persönlich einen Termin zu vereinbaren.

 
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  • jebusara@web.de
    Man darf alles wie bisher. Lediglich der Tourismus bekommt zurecht einen Riegel vorgeschoben. Wie sagte man schon damals zu uns Kindern: wer nicht hören will muss fühlen.
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  • steffen.cyran@freenet.de
    Drollig. Die sog. "Inzidenz" von 200 bedeutet: 0,2 Prozent (!) der Bevölkerung sind "positiv". Die Zahl der tatsächlich erkrankten und der infektiösen Personen ist nochmals weit geringer.
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  • gowell70@yahoo.de
    Und tot ist tot
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  • mainpost@swamp.franken.de
    Stimmt nicht. Es bedeutet, daß bei so vielen Menschen innerhalb einer Woche eine Infektion festgestellt wurde. Dazu kommen dann noch die Infizierten, bei denen das nicht festgestellt wurde. Und dann kommt es darauf an, wie lange es dauert, bis die Infektion und evtl. Krankheit überstanden ist.
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