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Haßfurt
65-jährige Rentnerin soll in Haft: Richter sieht in bissigem Hund eine "erhebliche Gefahr"
Mehrmals hat der Hund einer Rentnerin beim Gassigehen zugebissen. Nach zwei Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe gab es nun eine Haftstrafe am Amtsgericht Haßfurt.
Ein Mischlingshund aus dem Haßbergkreis hat sein Frauchen vors Haßfurter Amtsgericht gebracht.
Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolfoto) | Ein Mischlingshund aus dem Haßbergkreis hat sein Frauchen vors Haßfurter Amtsgericht gebracht.
Martin Schweiger
 |  aktualisiert: 22.11.2024 02:41 Uhr

Alle Jahre wieder: mehrsmals hat ein Mischlingshund im nördlichen Landkreis Passanten beim Gassigehen in den letzten vier Jahren gebissen. Für die ersten beide Male erhielt sein Frauchen, eine alleinstehende 65-jährige Rentnerin, Geldstrafen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Nach dem dritten Biss verurteilte sie das Amtsgericht Haßfurt zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe.

Beim vierten Biss im Juni dieses Jahres stand die Rentnerin unter laufender einschlägiger Bewährung. Damals biss der Hund einen 14-jährigen Radfahrer in die Wade, was das Fass für Richter Patrick Keller zum Überlaufen brachte. Er verurteilte die Hundehalterin am Mittwoch zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.

Angeklagte habe von einem Biss nichts gewusst

Auf der Anklagebank räumte die Angeklagte den Vorfall am 3. Juni dieses Jahres weitgehend ein. Sie sei damals in ihrem Rollstuhl auf einem Fuß- und Radweg mit ihrem Hund an der Flex-Leine Gassi gegangen, als der 14-Jährige ihr von hinten mit hoher Geschwindigkeit mit dem Rad in den Rollstuhl fuhr. Der Junge habe sich entschuldigt und sei schnell wieder weg gewesen. Von einem Biss ihres Hundes habe sie nichts mitbekommen. Davon hätten ihr erst Polizeibeamte erzählt, die wenig später an ihrem Haus auftauchten und sie mit dem Vorwurf konfrontierten.

Ihr Tier bezeichnete sie vor Gericht als "herzensguten Hund". Sie habe Depressionen und bat darum, dass ihr der Hund nicht genommen werde. "Des würd ich net überleben", gab sie zu Protokoll. Anders schilderte der gebissene Radfahrer den Vorfall. Er sei damals langsam an der Rentnerin vorbeigefahren, als der Hund ihn unvermittelt von hinten in die Wade biss, durch die Jogginghose hindurch. Er habe zwei bis drei Tage Schmerzen gehabt. Keinesfalls sei er gegen den Rollstuhl gefahren, beteuerte er.

Eine Nachbarin der Angeklagten wollte vor Gericht für sie die Kastanien aus dem Feuer holen. Sie bot an, den Hund zu übernehmen oder zumindest – anstatt der gehandicapten Angeklagten – mit ihm Gassi zu gehen, um weitere Bisse zu vermeiden.

Doch damit überzeugte sie den Staatsanwalt nicht. Der forderte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung - "auch wenn's mir schwerfällt". Nach seiner Überzeugung sei es nicht zu einer Kollision mit dem Radfahrer gekommen.

Der Hund sei eine "erhebliche Gefahr"

Pflichtverteidiger Alexander Wessel sah nur eine Fahrlässigkeit am unteren Rand vorliegen. Zudem habe der Junge nur eine leichte Verletzung davongetragen. Außerdem hätte auch das Veterinäramt einschreiten können, was eine weitere Anklage vermieden hätte. Der Anwalt bat darum, noch einmal ein Auge zuzudrücken und forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Als Auflage solle der Hund zur Nachbarin und beim Gassigehen einen Maulkorb tragen.

Doch der Vorsitzende folgte dieser Argumentation nicht und verhängte die Haftstrafe. "Der Bundeszentralregisterauszug spricht Bände", betonte der Richter. Mit geringsten Anstrengungen, wie dem Anlegen eines Maulkorbs, wäre es möglich gewesen, die Tat zu verhindern. "Das Fass ist voll. Das nächste Mal beißt der Hund vielleicht einem Kleinkind in den Kopf", redete er der Angeklagten ins Gewissen. Von dem Hund gehe eine "erhebliche Gefahr" aus, weshalb er die Halterin von ihrem Hund trennen müsse.

Der Richter war sauer

Der Richter monierte ebenfalls das Verhalten der Angeklagten nach der Tat. Nach den letzten Verurteilungen sei "nichts passiert". "Das macht mich sauer", sagte Keller.  Ob die gesundheitlich angeschlagene Frau haftfähig ist, werde sich er erst noch zeigen. "Der Hund hat Sie finanziell ruiniert und zur Straftäterin gemacht", gab er der Verurteilten mit auf den Heimweg. Der Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal an, in Berufung zu gehen.

 
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Kommentare
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  • Ulrich Wilhelm Kretzer
    Das Problem ist meistens hinter der Leine, nicht vorne.
    Gehandicapt und Hund an der Flexi-Leine auf Fuß- UND Radweg geht gar nicht.
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  • Hubert Endres
    Respekt dem Richter und Staatsanwalt. Einmal reicht es auch, sonst wird diese Frau niemals einsichtig werden. Und ihrem Verteidiger empfehle ich, denn Hund bei sich daheim aufzunehmen. Denn das Tier kann nichts dafür. Der Halter ist meistens der Verantwortliche. Nun könnte er zeigen, ob er nur leere Phrasen von sich gibt.
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