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Haßfurt
Für acht Monate ins Gefängnis: Amtsgericht Haßfurt hat keine "Gnade" mehr mit jugendlicher Straftäterin
Die mehrfach vorbestrafte 19-Jährige hätte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen. Das tat sich nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weil sie ihre Bewährungschance nicht ergriffen hat, muss eine 19-Jährige ins Ebracher Jugendgefängnis.
Foto: René Ruprecht (Archivfoto) | Weil sie ihre Bewährungschance nicht ergriffen hat, muss eine 19-Jährige ins Ebracher Jugendgefängnis.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 18.11.2024 13:00 Uhr

Eine 19-Jährige hat bereits sechs Einträge im Vorstrafenregister, von Diebstahl und Sachbeschädigung bis zu Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bei einer Verurteilung Mitte dieses Jahres kam sie eigentlich mit einem blauen Auge davon – weil sie nur dazu verdonnert wurde, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten und regelmäßig bei einem Bewährungshelfer vorzusprechen. Der Weisung war sie aber nicht nachgekommen. Nun muss sie für acht Monate ins Jugendgefängnis.

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