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Haßfurt
Für acht Monate ins Gefängnis: Amtsgericht Haßfurt hat keine "Gnade" mehr mit jugendlicher Straftäterin
Die mehrfach vorbestrafte 19-Jährige hätte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen. Das tat sich nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weil sie ihre Bewährungschance nicht ergriffen hat, muss eine 19-Jährige ins Ebracher Jugendgefängnis.
Foto: René Ruprecht (Archivfoto) | Weil sie ihre Bewährungschance nicht ergriffen hat, muss eine 19-Jährige ins Ebracher Jugendgefängnis.
Manfred Wagner
 |  aktualisiert: 18.11.2024 13:00 Uhr

Eine 19-Jährige hat bereits sechs Einträge im Vorstrafenregister, von Diebstahl und Sachbeschädigung bis zu Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bei einer Verurteilung Mitte dieses Jahres kam sie eigentlich mit einem blauen Auge davon – weil sie nur dazu verdonnert wurde, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten und regelmäßig bei einem Bewährungshelfer vorzusprechen. Der Weisung war sie aber nicht nachgekommen. Nun muss sie für acht Monate ins Jugendgefängnis.

Aber der Reihe nach: Mitte dieses Jahres stand die Jugendliche schon zweimal vor dem Kadi. Im Mai am Amtsgericht in Bamberg, im Juni in Haßfurt. Bei dem Verfahren in Bamberg ging es um einen Vorfall im dortigen Bahnhof. Als ihr damaliger Freund bei einer Polizeikontrolle seinen Ausweis nicht zeigen wollte und sich gegen die Beamten zur Wehr setzte, mischte sie ebenfalls tatkräftig mit.

Kraftausdrücke und Handgreiflichkeiten

Sie attackierte einen der Uniformierten und beleidigte ihn als "Scheißbulle". Einen Monat später, also im Juni, saß sie schon wieder auf der Anklagebank, diesmal in Haßfurt. Und zwar weil sie in eine Prügelei beim Eberner Altstadtfest verwickelt gewesen war.

Bei beiden Verhandlungen stellten sich die Jugendrichter die Frage, ob man die Heranwachsende ins Gefängnis schicken sollte. Eine solche Strafe darf aber nur verhängt werden, wenn sogenannte "schädliche Neigungen" vorliegen. Die Juristen bezeichnen damit eine jugendliche Persönlichkeit, die –vereinfacht gesagt – schon so weit auf die schiefe Bahn geraten ist, dass sie jederzeit wieder straffällig werden kann.

Bewährungschance verspielt

Zurück zu der 19-Jährigen. Bei den genannten Verhandlungen in Bamberg und in Haßfurt gaben die Jugendrichter der jungen Frau noch einmal eine Bewährungschance, indem sie Auflagen und Weisungen erteilten: Die schon genannten Arbeitsstunden und die Kontakte zum Bewährungshelfer.

Die Arbeitsstunden sollte sie in einer Einrichtung zur Tagespflege für Seniorinnen und Senioren ableisten. Nach einem ersten Telefonat erklärte ihr die Heimleiterin, dass sie einige Tage später um 9 Uhr kommen solle. Die Heranwachsende meinte dazu, dass sie "so früh nicht aufstehen" wolle. Alle weiteren Anschreiben und Anrufe seitens der Tagespflege ignorierte sie. Ganz ähnlich verhielt sie sich gegenüber einem Bewährungshelfer. Mit ihm vereinbarte Termine ließ sie wiederholt platzen.

Frühes Aufstehen im Gefängnis lernen

Bei dieser Sachlage fällte das Schöffengericht relativ schnell sein Urteil. Die Heranwachsende habe ihre Chance nicht genutzt; deshalb muss sie nun in das Jugendgefängnis nach Ebrach. Dort, so der Vorsitzende, lerne sie sicher, früh aufzustehen und sich an Regeln und Abläufe zu halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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