Ein heute 39-Jähriger wird den Tag vor genau drei Jahren sein Leben lang nicht vergessen können. Damals wurde er das Opfer einer brutalen Attacke von drei anderen Männern. Im Zuge einer "Verschwörung", wie es die Staatsanwältin nannte, drosch vor allem ein heute 22-jähriger Arbeitsloser mit seinen Fäusten derart auf den eher schwach gebauten Mann ein, dass dieser mit gravierenden Verletzungen in die Notfallambulanz der Haßberg-Kliniken eingeliefert werden musste.
Die behandelnden Ärzte stellten neben Hämatomen am ganzen Körper auch Platzwunden an den Lippen, eine Nasenbeinfraktur, ein blaues Auge, einen ausgeschlagenen Zahn und ein Schädel-Hirn-Trauma fest.
Haftbefehl gegen dritten Angeklagten erlassen
Zu der Verhandlung vor dem Jugend-Schöffengericht erschienen nur zwei der drei Angeklagten, jeweils mit ihrem Anwalt. Der Dritte im Bunde fehlte unentschuldigt. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl erlassen.
Der fünfeinhalb Stunden dauernde Prozess gegen die beiden anderen fand jedoch statt. Der Haupttäter hatte insofern Glück, als er zum Tatzeitpunkt noch als Heranwachsender galt. Deshalb kam das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, der zweite Angeklagte, 30 Jahre alt, wurde ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Ort der grausamen Tat war die Notunterkunft in der Kreisstadt. Neben dem Opfer wohnte damals auch einer der drei Angreifer. An dem fraglichen Tag befand sich das Trio im Garten der Unterkunft, als spätabends ihr erheblich alkoholisiertes Opfer heimkehrte. Mit einer ordentlichen Wut im Bauch hatten die drei auf den etwas älteren Mann gewartet. Der Grund für ihren Zorn ist schwer nachvollziehbar; es handelte sich um einen Streit vom Vortag wegen einer Pizza.
In einen Hinterhalt gelockt
Der 39-Jährige schilderte vor Gericht, wie er nach Hause kam und in einen Hinterhalt gelockt wurde. Einer der Angeklagten rief ihn in sein Zimmer, nur um ihm sofort die Tür an den Kopf zu knallen. Anschließend wurde er von üblen Faustschlägen attackiert, woraufhin das Opfer in sein Zimmer flüchtete. Dorthin verfolgten ihn die drei jungen Männer und setzten ihm weiter zu.
Ein Zeuge bestätigte das, was das Opfer mit gedrückter Stimme erzählt hatte. Als kurz darauf mehrere Streifenwagen der Polizei zum Tatort kamen, sahen sie das blutbesudelte Bett und Blutspritzer am Boden und an der Wand. Um die Blutspuren an ihren Kleidern zu verwischen, hatten die Täter unmittelbar nach dem Angriff ihre Klamotten in die Waschmaschine gesteckt und diese angeschaltet.
Das Schöffengericht sah das brutale Vorgehen als Ergebnis eines gemeinsamen Tatentschlusses. Der junge Haupttäter erhielt neben der Bewährungsstrafe eine Reihe von Auflagen: Er muss erstmal für zwei Wochen in einen Dauerarrest, muss sich dann bei einem Bewährungshelfer melden, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, mindestens sechs Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und anschließend eine Reha-Maßnahme antreten.
Der Mittäter, der als Küchenhelfer arbeitet, muss neben der Bewährungsstrafe 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.