Von Vergebung der Sünden ist in Kirchenpredigten häufig zu hören. Eine "Sünde" hat ein Geistlicher aus der Region einem seiner Schäfchen jedoch nicht vergeben. Am 19. Juni 2021 betrat der "Sünder" den Pfarrgarten einer Kirchengemeinde und setzte zwei sechs Meter hohe Haselnusssträucher auf Stock. Das heißt, er schnitt sie kurz über dem Boden ab – zum Missfallen des Geistlichen.
Der erstattete Anzeige – wegen Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren zwar ein, jedoch gegen eine Geldauflage für einen gemeinnützigen Zweck in Höhe von circa 400 Euro, die der "Sünder" zahlte. Damit war die Sache für den Hobby-Gärtner aber noch nicht erledigt.
Pfarrer forderte Schadensersatz
Über seinen Anwalt forderte der Geistliche einen Schadensersatz in Höhe von über 2100 Euro. Dies hätte es gekostet, wenn ein Gärtner die alten Büsche gegen zwei neue Büsche von sechs Meter Höhe austauscht. Der Schadensverursacher weigerte sich jedoch, die Summe zu zahlen. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, landete der Streit am Montag vor dem Zivilrichter am Amtsgericht.
Dort betonte Verteidiger Bernhard Langer, dass den Pflanzen durch das Zurückschneiden kein Schaden entstanden sei. Der Rückschnitt sei sogar erforderlich gewesen, um den Pflanzen ein Verjüngen zu ermöglichen. Mittlerweile seien die Sträucher schon wieder 2,5 bis drei Meter hoch gewachsen.
Kein Sichtschutz mehr vorhanden
Der geschädigte Pfarrer warf ein, dass der beklagte Hobby-Gärtner den Pfarrgarten widerrechtlich betreten habe und dabei einen Zaun beschädigt habe. Das Zurückschneiden der Sträucher sei nicht abgesprochen gewesen. Durch den Rückschnitt sei ein Sichtschutz nicht mehr gewährleistet gewesen. Er habe daher den Garten nicht mehr voll nutzen können und habe so an Lebensqualität eingebüßt. Der Gegenpartei bescheinigte er eine "Verzögerungstaktik". Durch das Nachwachsen der Sträucher sei der Schaden gemindert worden. Die Sträucher seien zwar nachgewachsen, jedoch dünner als zuvor.
Verteidiger Langer erwiderte, dass der Nachbar des Pfarrers seinen Mandanten beauftragt habe, die überhängenden Äste abzuschneiden. Dies habe er mit dem Pfarrer abgesprochen, was jedoch nicht der Fall war, wie sich später herausstellen sollte. Bei der Ausführung machte der Hobby-Gärtner keine halben Sachen. Der Garten sei verwildert gewesen, gab er zu Protokoll.
Er habe "etliche Hänger" herausgefahren. Sechs Wochen später sei ihm eine Anzeige ins Haus geflattert, die er als "lächerlich" empfunden habe. Für den Garten bräuchte es keinen Sichtschutz. "Da läuft kein Schwein vorbei", schilderte er dem Richter. Der schlug eine Zahlung in Höhe von 500 Euro an die Kirchengemeinde vor. Der Geistliche hielt 900 Euro für angemessen. Die Parteien einigten sich auf eine Zahlung in Höhe von 700 Euro.
Beschimpfungen nach Verhandlungsende
Auch die Kirchengemeinde scheint vom Streit gespalten worden zu sein: Zuhörende beschimpften sich nach Ende der Verhandlung gegenseitig. Der Hobby-Gärtner kündigte an, keine Gärtner-Aufträge in Zukunft mehr anzunehmen. Er habe genug "Lehrgeld" bezahlt.
was genau kritisieren Sie an diesem Artikel?
Wo ist dieser unsauber und einseitig recherchiert?
Unser Reporter Martin Schweiger war vor Ort und hat die Gerichtsverhandlung besucht - und so auch darüber berichtet.
Wenn Sie mir konkrete Kritikpunkte nennen können, dann leite ich diese gerne weiter.
Viele Grüße aus der Redaktion
Johanna Heim