Die Rhön ist jetzt Wolfsland. Das war eine Schlagzeile in Mai dieses Jahres. Nun mehren sich die Anzeichen, dass dies auch bald auf den Spessart zutreffen könnte. Denn die Belege häufen sich. Am 15. Mai tappte ein Wolf im Landkreis Main-Spessart des nachts in eine Fotofalle und auch eine Speichelprobe vom 29. Juni konnte laut Bayerischem Landesamt für Umwelt (LfU) per Gentest eindeutig einem Wolf zugeordnet werden. Letzterer habe im Norden des Landkreises ein Stück Rotwild gerissen.
Schließlich wurde im benachbarten hessischen Spessart, im Bereich des Forstamts Jossgrund (Main-Kinzig-Kreis), am 29. September an der Landstraße zwischen Burgjoß und Bad Orb eine offenbar überfahrene Wölfin gefunden, wie das Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie auf seiner Internetseite informiert. Dieses Tier wog rund 35 Kilogramm.
Vermutlich angefahrener Wolf hatte schon Schafe gerissen
Die Analyse der Gewebeprobe durch das wildtiergenetische Labor beim Forschungsinstitut Senckenberg erbrachte, dass dieses Tier bereits in Mittelkalbach im Landkreis Fulda unterwegs war: Dort wurden Spuren dieses Wolfes an Schafen festgestellt, die der Wolf dort am 15. April gerissen hatte. Dabei waren drei Schafe getötet und weitere verletzt worden.
Das Herkunftsrudel dieses Tieres indes ist genetisch bisher nicht bekannt. Es ist aber sehr wahrscheinlich ein Nachkomme aus einem Rudel aus Deutschland oder Westpolen, weil der Haplotyp (genetisches Merkmal, was auf Verwandtschaftsgrade schließen lässt) der mitteleuropäischen Flachlandpopulation zuzuordnen ist und dort sehr häufig ausgeprägt ist. Der jüngste Nachweis in Main-Spessart wiederum wird aufgrund der Genprobe der Alpinen Population zugerechnet.
Aus dem Nachbarlandkreis Bad Kissingen liegen heuer sogar fünf Nachweise der Kategorie C1 vor - das heißt: harte Fakten. Das kann ein Lebendfang sein, ein Totfund, ein genetischer Nachweis oder ein Foto. Bei all diesen fünf Fällen stützen sich die Experten auf Fotonachweise.
Noch ist die Standorttreue nicht nachgewiesen
Doch um ein Gebiet als Wolfsgebiet einzustufen - was unter anderem Förderungen von Schutzmaßnahmen in Aussicht stellt - muss ein und derselbe Wolf standorttreu sein - sich laut Festlegung nachweislich mindestens sechs Monate lang in einer Region aufhalten. Dies setzt in der Regel eine genetische Untersuchung voraus.