Würzburg

Wie ein Justizskandal vermieden wurde

Das Landgericht Würzburg stellt nach langem Warten auf ein korrektes Gutachten den Prozess um angeblichen Betrug bei einem Klinik-Verkauf gegen Geldauflagen ein.
Der Wirtschaftsprozess um einen angeblichen Millionenbetrug beim Verkauf einer Kurklinik im Landkreis Bad Kissingen wurde leise beendet. Vom Vorwurf blieb nur wenig übrig.  Archivbild: Manfred Schweidler       -  Der Wirtschaftsprozess um einen angeblichen Millionenbetrug beim Verkauf einer Kurklinik im Landkreis Bad Kissingen wurde leise beendet. Vom Vorwurf blieb nur wenig übrig.  Archivbild: Manfred Schweidler
| Der Wirtschaftsprozess um einen angeblichen Millionenbetrug beim Verkauf einer Kurklinik im Landkreis Bad Kissingen wurde leise beendet. Vom Vorwurf blieb nur wenig übrig. Archivbild: Manfred Schweidler

Lautstark hatte 2018 am Landgericht Würzburg der Prozess um Millionenbetrug beim Verkauf einer unterfränkischen Kurklinik begonnen. Dann dämmerte nach einer Panne das Verfahren bei unklarer Beweislage zwei Jahre vor sich hin. Jetzt hat die Justiz still die Akte geschlossen, ganz ohne Urteil. Statt angedrohter Haftstrafen erhalten die vier Angeklagten lediglich ein paar symbolische Geldauflagen in vier- bis sechsstelliger Höhe.

Einige frühere Anteilseigner einer Kurklinik mit Häusern in Bad Kissingen und Bad Bocklet hatten sich beim Verkauf über den Tisch gezogen gefühlt. Doch "die Fakten weisen inzwischen eher darauf hin, als hätten die Verkäufer zu viel, statt zu wenig Geld für ihre Anteile kassiert", spottet ein Insider, der die Beweislage kennt.

Die vier Angeklagten waren beschuldigt worden, den Anteilseignern sei zwischen 2004 und 2013 der wahre Wert ihrer Anteile geplant madig gemacht worden. Das Ziel: die Klinik damit um einige Millionen Euro günstiger zu kaufen. Ein Gutachten über den Wert der Klinik sollte vor Gericht dazu dienen, das Ausmaß eines Betruges abschätzen zu können.

BGH fand Verurteilung fragwürdig

Doch das Gutachten stellte sich als Murks heraus: Der Sachverständige hatte einen hohen Sanierungsbedarf in Millionenhöhe nicht berücksichtigt. Dennoch wurde 2018 zunächst einer der vier Angeklagten verurteilt. Dann wurde der Prozess noch im selben Jahr gestoppt, weil die Verteidiger das Gutachten heftig attackierten.

Indessen bemühte der Verurteilte den Bundesgerichtshof ( BGH ) in Karlsruhe. Der fand die Umstände der Verurteilung fragwürdig und schickte den Fall zum Nachbessern nach Würzburg zurück.

In Karlsruhe wie Würzburg staunten Juristen über den unglücklichen Versuch des Gerichts, Mängel in dem unvollständigen Gutachten unter der Decke zu halten. Auf Nachfragen musste der Vorsitzende zugeben, dass ihm die Lücken schon zuvor aufgefallen waren und er beim Gutachter telefonisch nachgefragt hatte. Darüber machte er aber keinen Aktenvermerk. Und er informierte zwar die Staatsanwaltschaft , nicht aber die Verteidigung - und ließ den Gutachter ins offene Messer rennen.

Als der Gutachter im Zeugenstand in Würzburg mühsam um die Lücken seiner Arbeit herumlavierte, legte die Verteidigung die blamablen Fehler im Kreuzverhör offen. Mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden kamen die Anwälte zwar nicht durch. Aber das Gericht musste die Notbremse ziehen und ein vollständig neues Gutachten in Auftrag geben. Seit Dezember 2018 war der Prozess deshalb unterbrochen.

Ein besseres Gutachten war für Mai 2019 versprochen - und liegt auch 18 Monate später noch immer nicht vor. Ein Einblick der Redaktion in aussagekräftige Teilbereiche der Neubewertung zeigt: Der Sanierungsbedarf der Klinik ist so hoch, dass von einem Betrug in der angenommenen Dimension nicht mehr die Rede sein kann. "Die Frage ist, ob der tatsächliche Wert der Klinik überhaupt die Kosten eines Abrisses decken würde", sagt einer der Verteidiger.

Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft drohte eine Schlammschlacht. Ruf und Gesundheit der Angeklagten hatten andererseits durch die öffentliche Diskussion bereits so gelitten, dass sie jetzt einer stillen "Erledigung" des Betrugsprozesses zustimmten. Damit gelten sie nicht als vorbestraft. Gerichtssprecher Michael Schaller bestätigt auf die konkrete Anfrage: "Das Verfahren wurde vorläufig gegen Zahlung von Geldauflagen bis zu einem sechsstelligen Betrag eingestellt."

An den wochenlangen diskreten Sondierungsgesprächen waren die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das bayerische Justizministerium beteiligt. Der bisherige Vorsitzende - als engagierter Kämpfer für Verbraucherschutz bekannt, der bei der Aufklärungspflicht von Finanzberatern in seinen Prozessen strenge Maßstäbe anlegte - wurde inzwischen befördert und nach Schweinfurt versetzt.

Während eine Einigung hinter den Kulissen allmählich Form annahm, hieß es auf Anfrage der Medien monatelang: "Kein neuer Sachstand". Auch jetzt besteht Gerichtssprecher Michael Schaller auf gezielte Nachfrage formal auf die Aussage: "Es gab keine Verständigungsgespräche." Er spricht von "Gesprächen über die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung". Die Entscheidung des BGH im abgetrennten Verfahren sei "nicht ohne Auswirkung auf den Verfahrensablauf geblieben". Offenkundig bestand die Gefahr, sich bei der Beweislage juristisch eine blutige Nase zu holen. Einstellung mit kalkulierbarem finanziellem Aufwand für die Angeklagten also statt einem wahrscheinlich Monate dauernden Verfahren. Inzwischen sei das Geld bezahlt, einer endgültigen Einstellung stehe nichts mehr im Wege, sagt ein erleichterter Verteidiger mit Hang zum Allegorischen: "Dieser Spatz in der Hand ist unseren Mandanten lieber als eine Taube namens Freispruch auf dem Dach." Manfred Schweidler

 
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