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BAD KISSINGEN
Schwerbehindertenvertretung der Staatsbad GmbH: Einigung auf Neuwahl
Zwischen Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung in der Staatsbad GmbH gab es einige Auseinandersetzungen. Die um die vorzeitige Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung ist jetzt vor Gericht erledigt worden.
Foto: Siegfried Farkas | Zwischen Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung in der Staatsbad GmbH gab es einige Auseinandersetzungen. Die um die vorzeitige Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung ist jetzt vor Gericht erledigt worden.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:50 Uhr

Die Klage der Staatsbad GmbH gegen die vorzeitige Wahl der Schwerbehindertenvertretung unten den Mitarbeitern ist erledigt. Die streitenden Parteien stimmen einer Neuwahl zu.

Bei einem Gütetermin am Arbeitsgericht in Schweinfurt schlossen die Vertreter der Arbeitgeberseite und der im Mai gewählten Schwerbehindertenvertretung zwar keinen Vergleich. Aber sie stimmten einem Vorschlag des Richters zu. Demnach sorgen sie dafür, dass der frühere Schwerbehindertenvertreter noch einmal förmlich auch dem Arbeitgeber gegenüber erklärt, dass er von seinem Amt zurückgetreten ist. Zudem treten die im Mai neu gewählten Schwerbehindertenvertreter, das sind der frühere Betriebsratsvorsitzende Herbert Loose und seine Frau, von ihren Ämtern zurück. So wird eine Neuwahl im vereinfachten Verfahren möglich, bei der auch Loose wieder gewählt kann.

Unternehmen hatte geklagt

Das Unternehmen hatte geklagt, die Nichtigkeit der vorzeitigen Wahl festzustellen und die Wahl angefochten. In Sachen Nichtigkeitsfeststellung ging es dem Richter beim Gütetermin am Montag hauptsächlich um die Frage, ob der frühere Schwerbehindertenvertreter, wie von Arbeitnehmerseite erklärt, tatsächlich seinen Rücktritt erklärt und das auch ausreichend bekannt gemacht hatte. Das Andere sei vielleicht diskutabel, aber nachrangig.

Dass der frühere Schwerbehindertenvertreter Betriebsrat und Gewerkschaftsvertretern seinen Rücktritt erklärt hatte, war unstrittig. Seine Aufgaben übernahm sein Stellvertreter. Und auch die Geschäftsleitung, so die Vertretung der Arbeitnehmerseite, wandte sich regelmäßig an diesen Stellvertreter. Möglicherweise, so der frühere Betriebsratsvorsitzende, ist die Amtsniederlegung aber nur mündlich in einem Treffen mit der Geschäftsleitung berichtet worden.

„Keine wirksame Amtsniederlegung“

Vor Gericht erklärte der Anwalt der Staatsbad GmbH jedenfalls, der Vorgang sei der Geschäftsführung gegenüber „nie kommuniziert“ worden: „Wir haben keine wirksame Amtsniederlegung.“ Grundsätzlich, erklärte der Anwalt, gehe es dem Unternehmen aber nicht darum, eine Schwerbehindertenvertretung zu verhindern. Auch der Vorwurf, es sollten bestimmte Personen verhindert werden, sei abwegig.

Streit hat Vorläufer

Dem aktuellen Treffen vor dem Arbeitsgericht waren bereits einige andere Auseinandersetzungen vorausgegangen. Streit hatte es bereits rund um das vorläufige Ende der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen durch einen Betriebsrat gegeben. Wie berichtet, fand sich zum Ablauf der Amtszeit des alten niemand mehr bereit, für die Wahl eines neuen Betriebsrats zu kandidieren. Auch Herbert Loose, der bisherige Betriebsratsvorsitzende, trat nicht mehr an.

Als dann im Mai vorzeitig, etwa ein halbes Jahr vor dem regulären Termin, eine neue Vertretung für die Schwerbehinderten im Unternehmen gewählt werden sollte, ergab sich eine ähnliche Situation. Niemand war bereit, sich wählen zu lassen. Niemand, außer Herbert Loose, der von den Schwerbehinderten dann tatsächlich mit der Aufgabe betraut wurde. Stellvertreterin wurde seine Frau.

Heftige interne Auseinandersetzung

Gegen diese Wahl war die alte Geschäftsführung der Staatsbad GmbH gerichtlich vorgegangen, weil sie aus ihrer Sicht „nicht den gesetzlichen Vorgaben" entsprach. Es sei „gegen Bestimmungen über das Wahlrecht und das Wahlverfahren" verstoßen worden. Die Wahlanfechtung solle sicherstellen, „dass eine Recht und Gesetz entsprechende Schwerbehindertenvertretung in unserem Unternehmen besteht“, hieß es im Juni. Loose hatte der Geschäftsführung zuvor in einem internen Schreiben vorgehalten, die Aktion richte sich unter anderem gegen ihn als Person. „Augenscheinlich“ gehe es aber auch darum, „eine engagierte und starke Schwerbehindertenvertretung zu verhindern“.

Ob sich der vor zehn Tagen vollzogene Wechsel in der Geschäftsführung der Staatsbad GmbH von Frank Oette auf Sylvie Thormann, wie von manchen im Unternehmen erhofft, auf die Auseinandersetzung ausgewirkt hat, war dem Verlauf des Gütetermins am Montag nicht zu entnehmen.

 
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