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ROTTERSHAUSEN
Schwarze Pfütze modert weiter vor sich hin
Als Ruine weithin sichtbar: Für das ehemalige Gasthaus Schwarze Pfütze gab es bei einem Zwangsversteigerungstermin am Mittwoch keinen Zuschlag.
Foto: Siegfried Farkas | Als Ruine weithin sichtbar: Für das ehemalige Gasthaus Schwarze Pfütze gab es bei einem Zwangsversteigerungstermin am Mittwoch keinen Zuschlag.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:34 Uhr

Es gibt kaum ein Gasthaus, dessen Schicksal die Menschen in der Region mehr beschäftigt, als die Schwarze Pfütze. Jetzt stand es zur Zwangsversteigerung an. Ohne Erfolg.

Das große Interesse hat mehrere Gründe. Einer ist die exponierte Lage. Jahrelang fuhr dort, an der ehemaligen B 19, Auto um Auto an dem Anwesen vorbei. Wegen der Autobahn nebenan ist heutzutage zwar der Verkehr geringer. Dafür wirkt das Gebäude aber eindrucksvoller. Seit einem schweren Brand vor vier Jahren ist es eine Ruine.

Haus mit Geschichte

Ein zweiter Grund der Aufmerksamkeit ist die an Höhen und Tiefen reiche Geschichte des Gebäudes. Vor dem Brand zog die Gaststätte als Swinger-Club Blicke auf sich. In den Fünfzigern war es sogar mal Filmkulisse. Gerade für Familien galt es lange Zeit als attraktives Ausflugslokal.

Der dritte Grund sind vermutlich die zuletzt ziemlich schwierigen Besitzverhältnisse. Der langjährige Eigentümer, dessen Bruder bei dem Brand 2013 ums Leben kam, hatte das Anwesen eigentlich verkauft. Nach Angaben seines Anwalts sah er aber den vereinbarten Preis nie. Die Zwangsversteigerung war deshalb nach Angaben des Anwalts der Versuch, wenigstens über die eingetragene Grundschuld an das Geld zu kommen. Eingetragen ist im Grundbuch offenbar ein Betrag von 300 000 Euro.

Etliche Stellen erhoben Ansprüche

Die Ansprüche des früheren Eigentümers sind aber längst nicht die einzigen. Von staatlichen Stellen, der Gemeinde Oerlenbach, Wasserversorger und -entsorger liegen ebenfalls nicht bezahlte Rechnungen vor. Der im Grundbuch als aktueller Eigentümer eingetragene Mann ist nach Angaben von Beteiligten nicht zu erreichen. Er erschien auch nicht zum Zwangsversteigerungstermin.

Dass ein vom Gericht beauftragter Gutachter den Verkehrswert des Anwesens lediglich auf einen Euro schätzte, focht den Anwalt des früheren Eigentümers, wie bereits berichtet, nicht an. Die Schwarze Pfütze habe jenseits des Gutachtens einen Wert, sagte er. Denn ein kleiner Teil des Geländes ist als Standort eines Mobilfunkmasten vermietet. Der Vertrag und damit auch die Pachteinnahme, so der Anwalt vor einigen Wochen, laufe bis 2030.

Pacht für Mobilfunkmast

Der Gutachter setzte die bis dahin zu erzielenden Einnahmen in seinem Papier mit 45 000 Euro an. So erklärt sich auch, warum die Vertreter des früheren Eigentümers, der die Zwangsversteigerung betrieb, beim Zwangsversteigerungstermin am Mittwoch in Schweinfurt das einzige Gebot des Termins nicht akzeptierten.

7432,15 Euro hatte ein Schweinfurter geboten, genau den Betrag, den das Gericht als Mindestbargebot genannt hatte. „25 000 bis 30 000 Euro“, so die beiden Vertreter des betreibenden Gläubigers, hätten es allerdings schon sein müssen. Das Gebot abzulehnen, sei „das Recht des betreibenden Gläubigers“, erklärte das Gericht dazu. Es versagte am Ende den Zuschlag.

Nur ein Gebot

Ein weiteres Gebot war in den dafür zur Verfügung stehenden 30 Minuten nicht abgegeben worden. Es saß zwar viel Publikum im Saal. Bei etlichen handelte es sich aber um Oerlenbacher oder Nachbarn des Anwesens, die offenbar wissen wollten, was mit der Schwarzen Pfütze passiert.

Die weiteren Interessenten ließen sich möglicherweise von dem Umstand abschrecken, dass sie nicht lediglich einen, zwei oder drei Euro bieten mussten, um ernsthaft ins Rennen einzusteigen, sondern im allergeringsten Falle besagte 7432,15 Euro. Dieses Mindestbargebot setzt sich zusammen aus Verfahrenskosten und öffentlichen Abgaben.

Sechs Monate Zeit

Nach den Erläuterungen des Gerichts hat der betreibende Gläubiger jetzt sechs Monate Zeit, einen Fortsetzungsantrag für das Verfahren zu stellen. Nach dem Termin kam es zwar zu Gesprächen zwischen Vertretern des Gläubiges und Kaufinteressenten. Möglicherweise hätten sie schon vorher miteinander sprechen sollen.

 
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