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OERLENBACH
Warum die Schwarze Pfütze versteigert wird
Das ehemalige Gasthaus Schwarze Pfütze ist im Gutachten nur mit einem symbolischen Verkehrswert von einem Euro angesetzt. Der Anwalt, der im Auftrag des Gläubigers die Zwangsversteigerung betreibt, geht aber von einem nicht unbeträchtlichen fünfstelligen Betrag bei der Versteigerung aus.
Foto: Siegfried Farkas | Das ehemalige Gasthaus Schwarze Pfütze ist im Gutachten nur mit einem symbolischen Verkehrswert von einem Euro angesetzt.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:29 Uhr

Als vor zwei Wochen die Nachricht von der Zwangsversteigerung der Ruine des Traditionsgasthofs Schwarze Pfütze die Runde machte, hat das viele Menschen in der Region aufhorchen lassen. Das große Interesse lag nicht nur an der exponierten Lage des Anwesens an der ehemaligen B 19. Es hat auch mit den Geschichten und Geheimnissen rund um die Immobilie zu tun.

Bewegte Geschichte

Das Anwesen war beliebtes Ausflugsziel, Filmkulisse und zeitweise Swinger-Club. Und zum Schluss waren die Eigentumsverhältnisse ziemlich unklar. Wenigstens in dieser Hinsicht lichtet sich jetzt aber der Nebel. Der in Neuruppin ansässige Rechtsanwalt, den das für die Zwangsversteigerung des Anwesens zuständige Amtsgericht Schweinfurt als Ansprechpartner für die Gläubigerseite nennt, erklärte am Donnerstag im Gespräch mit dieser Redaktion den Hintergrund der Zwangsversteigerung.

Gekauft, aber nicht bezahlt

Der langjährige Eigentümer, dessen Bruder Ende 2013 bei einem Brand des Hauses ums Leben kam, habe das Anwesen vor einigen Jahren verkauft. Die Eigentumsübertragung, so der Anwalt, habe aber stattgefunden, ohne dass der Kaufpreis geflossen wäre. Nun gehe es darum, wenigstens über die eingetragene Grundschuld an Geld zu kommen. Dazu sei die Zwangsversteigerung notwendig, der Schuldner sei nicht zu erreichen.

Nur einen Euro angesetzt

Zur Höhe der Forderung seines Auftraggebers, der sich nach wie vor im Ausland aufhalte, wollte der Anwalt jetzt nichts sagen. Auch nicht zum damaligen Kaufpreis. Dass der vom Gericht beauftragte Gutachter lediglich einen symbolischen Euro als Verkehrswert für das Anwesen ermittelte, ficht den Rechtsanwalt nicht an. Die Schwarze Pfütze habe unabhängig von der Rechnung des Gutachters einen Wert, sagt er und der liegt aus seiner Sicht in einem Mobilfunkmast der Firma Vodafone O2 GmbH auf dem Areal begründet.

Mietvertrag bis Ende 2030

In seinem im Mai 2017 erstellten Gutachten rechnete der vom Gericht eingesetzte Sachverständige vor, der Mietvertrag für die Fläche auf der ein Mobilfunkmast samt zugehörigem Technikcontainer steht, laufe nach vertraglicher Festlegung mindestens noch bis Ende 2030. Die bis dahin insgesamt zu erzielenden Mieteinnahmen setzt der Sachverständige mit rund 45 000 Euro an.

„Wir haben konkrete Angebote“

Der Rechtsanwalt des Gläubigers ist nach eigenen Angaben deshalb „optimistisch“, dass bei der Zwangsversteigerung ein „nicht unbeträchtlicher fünfstelliger Betrag“ zusammenkommen kann. Zumal aus seiner Sicht Silvester 2030 als vertraglich frühest möglicher Kündigungstermin keine praktischen Auswirkungen haben müsse. Vodafone, so der Anwalt, habe doch keine Veranlassung, die Anlage dort ab- und an anderer Stelle wieder aufzubauen.

Selbst wenn zur Versteigerung keine zahlungskräftigen Interessenten kämen, könne der frühere Eigentümer und Gläubiger das Anwesen zur Not ja immer noch selbst ersteigern und es bei Bedarf verkaufen, sagt der Anwalt: „Wir haben schon konkrete Angebote.“

Termin im Dezember

Wie berichtet, hat das Amtsgericht Schweinfurt die Zwangsversteigerung auf Mittwoch, 20. Dezember, terminiert. Der vom Amtsgericht bestellte Gutachter beschreibt die Immobilie, die auf einem Areal von 1309 Quadratmetern Größe steht, als durch den Brand „weitestgehend zerstört“ und durch die späteren „Witterungseinflüsse erheblich geschädigt“.

Abbruchobjekt

Prinzipiell handle es sich bei der Schwarzen Pfütze „um ein typisches Abbruchobjekt“ steht im Gutachten, denn die Kosten für eine Sanierung überstiegen den Aufwand für Abriss und adäquaten Neubau erheblich. Gleichwohl geht der Sachverständige davon aus, dass es nicht möglich sein wird, das Grundstück freizumachen, bevor das Gebäude nicht in Gänze untergegangen ist. Denn das Landesamt für Denkmalpflege nehme weiterhin die „Denkmaleigenschaft des Gebäudes“ an.

Sachverständiger: Erheblicher Aufwand

Der Aufwand, den Bestand wieder herzurichten, sei erheblich. Für den Wiederaufbau des Obergeschosses und des Dachgeschosses im Sinne des Denkmalschutzes setzt der Sachverständige gut 850 000 Euro an, für die Beseitigung der Schäden am Erdgeschoss im Sinne des Denkmalschutzes stehen knapp 200 000 Euro im Papier. Dazu komme ein Mehraufwand „für vorausgehende Entkernung und Trockenlegung“ von 100 000 Euro. Insgesamt summiert sich das nach seiner Rechnung auf rund 1,15 Millionen Euro.

Diese Rechnung entspricht aber offenkundig nicht den Überlegungen des Gläubigers und seines Anwalts.

 
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