
Bei einer Drückjagd in Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen) unterhalb des Michelsbergs kam es am Wochenende beinahe zu einem lebensgefährlichen Unfall. Zwei Passanten wären fast von einer Kugel erwischt worden, die ein Jäger offenbar in Richtung eines flüchtenden Wildschweins abgefeuert hatte. Ein 37-Jähriger hatte gerade sein Haus verlassen, als das Projektil an ihm vorbeizischte und in den Garten seines Nachbarn einschlug. Zuvor war dieselbe Kugel knapp an einer Spaziergängerin vorbeigeflogen.
Es gibt offenbar keine Abstandsregeln zu Wohnhäusern
Die Polizei ermittelt, wie es genau zu dem Zwischenfall kam. Was bekannt ist: Die Drückjagd war nicht angemeldet und es gab keine Warnhinweise, dass dort geschossen wurde. Außerdem stand der Schütze beim Feuern offenbar nur 500 Meter von den nächsten Wohnhäusern entfernt. Doch welche Regeln gelten überhaupt für eine Drückjagd?
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"Es gibt keine Abstandsregelung bei Jagden", sagt Gertrud Helm, Sprecherin des Bayerischen Jagdverbands (BJV). Auf einem "befriedeten Bezirk" sei die Jagd nach den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes hingegen nicht erlaubt, so Helm. Dazu gehören alle Grundstücke, auf denen beispielsweise ein Haus, ein Bauernhof oder eine Kapelle stehen. Bei einer Wohnsiedlung mit Gärten zählen auch diese schon zum befriedeten Bezirk. Eine besondere Erlaubnis erhält laut Helm zum Beispiel der Jäger einer Stadt, um auf dem Friedhof Kaninchen zu jagen.
Ob Warnhinweise aufgestellt werden, entscheidet der Jagdleiter
Eine Drückjagd müsse auch nicht angemeldet werden, teilt Helm weiter mit. Auf den meisten Drückjagden würden aber rund um das betroffene Waldstück Warnschilder und Signalbänder angebracht, so die BJV-Sprecherin. Auf Feldern geschehe das eher selten, weil diese zu großflächig seien. Letztlich entscheide das aber der Jagdleiter nach den Gegebenheiten vor Ort.
"Leider, das zeigt die Erfahrung, halten sich viele Freizeitgenießer an solche Warnschilder nicht", meint Helm. Sie würden die Wegabsperrung mit Signalband zum Joggen, Radfahren oder Spazieren gehen durchbrechen. Das sei "sehr leichtsinnig", weil auf diese Weise auch einmal eine Kugel, die abprallt, Menschen gefährden könne, ohne dass der Schütze überhaupt wüsste, dass sich jemand im Gefahrenbereich befindet.
Jagderlaubnis entziehen, Waffen einziehen und weitere staatanwaltliche Ermittlungen mit entsprechender Strafe.
Eine andere Sache ist die, dass sie dabei Menschen aufs höchste gefährden. Hier kann es nur eines geben: Jagderlaubnis entziehen und Waffen einziehen!
Äh, das war hier ja wohl nicht das Thema, möchte ich meinen.
Bitte nochmal genauer recherchieren