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Münnerstadt
Schüsse in Nähe von Wohnhaus: Was ist bei Drückjagden erlaubt?
In Münnerstadt hat ein Jäger beim Schießen beinahe zwei Menschen getroffen. Hätte es Warnschilder geben müssen? Das sagt der Bayerische Jagdverband dazu.
Oft werden Warnhinweise angebracht, wenn Jäger unterwegs sind: In Münnerstadt gab es allerdings keinen.
Foto: Swen Pförtner, dpa | Oft werden Warnhinweise angebracht, wenn Jäger unterwegs sind: In Münnerstadt gab es allerdings keinen.
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:11 Uhr

Bei einer Drückjagd in Münnerstadt (Lkr. Bad Kissingen) unterhalb des Michelsbergs kam es am Wochenende beinahe zu einem lebensgefährlichen Unfall. Zwei Passanten wären fast von einer Kugel erwischt worden, die ein Jäger offenbar in Richtung eines flüchtenden Wildschweins abgefeuert hatte. Ein 37-Jähriger hatte gerade sein Haus verlassen, als das Projektil an ihm vorbeizischte und in den Garten seines Nachbarn einschlug. Zuvor war dieselbe Kugel knapp an einer Spaziergängerin vorbeigeflogen.  

Es gibt offenbar keine Abstandsregeln zu Wohnhäusern

Die Polizei ermittelt, wie es genau zu dem Zwischenfall kam. Was bekannt ist: Die Drückjagd war nicht angemeldet und es gab keine Warnhinweise, dass dort geschossen wurde. Außerdem stand der Schütze beim Feuern offenbar nur 500 Meter von den nächsten Wohnhäusern entfernt. Doch welche Regeln gelten überhaupt für eine Drückjagd? 

"Es gibt keine Abstandsregelung bei Jagden", sagt Gertrud Helm, Sprecherin des Bayerischen Jagdverbands (BJV). Auf einem "befriedeten Bezirk" sei die Jagd nach den Vorgaben des Bundesjagdgesetzes hingegen nicht erlaubt, so Helm. Dazu gehören alle Grundstücke, auf denen beispielsweise ein Haus, ein Bauernhof oder eine Kapelle stehen. Bei einer Wohnsiedlung mit Gärten zählen auch diese schon zum befriedeten Bezirk. Eine besondere Erlaubnis erhält laut Helm zum Beispiel der Jäger einer Stadt, um auf dem Friedhof Kaninchen zu jagen.

Ob Warnhinweise aufgestellt werden, entscheidet der Jagdleiter

Eine Drückjagd müsse auch nicht angemeldet werden, teilt Helm weiter mit. Auf den meisten Drückjagden würden aber rund um das betroffene Waldstück Warnschilder und Signalbänder angebracht, so die BJV-Sprecherin. Auf Feldern geschehe das eher selten, weil diese zu großflächig seien. Letztlich entscheide das aber der Jagdleiter nach den Gegebenheiten vor Ort.

"Leider, das zeigt die Erfahrung, halten sich viele Freizeitgenießer an solche Warnschilder nicht", meint Helm. Sie würden die Wegabsperrung mit Signalband zum Joggen, Radfahren oder Spazieren gehen durchbrechen. Das sei "sehr leichtsinnig", weil auf diese Weise auch einmal eine Kugel, die abprallt, Menschen gefährden könne, ohne dass der Schütze überhaupt wüsste, dass sich jemand im Gefahrenbereich befindet.

Treibjagd und Drückjagd: Wo ist der Unterschied?
Es gibt einen gesetzlichen Unterschied zwischen Treibjagd  und Drückjagd.
Nach dem Bayerischen Jagdgesetz ist eine Treibjagd eine Jagd, an der neben Schützen auch mehr als vier Personen als Treiber teilnehmen. Diese scheuchen das Wild auf und treiben es in Richtung der Schützen. Treibjagden sind zulässig auf Hasen, Fasan und auf Schwarzwild. Sie sind nicht erlaubt als Jagd auf Reh- und Rotwild.
Eine Drückjagd ist eine Jagd, bei der maximal vier Treiber teilnehmen. Die Zahl der Hunde kann höher sein. Das Wild werde dabei langsam aus den Verstecken herausgedrückt, so BJV-Sprecherin Gertrud Helm. Bei Drückjagden werden Rehwild, Rotwild (Hirsche) und Schwarzwild (Wildschweine) geschossen.
 
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    Da gibt es doch nur eins:
    Jagderlaubnis entziehen, Waffen einziehen und weitere staatanwaltliche Ermittlungen mit entsprechender Strafe.
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  • H. G.
    Es ist eine Sache, dass Leute, die es sich zum Hobby gemacht haben, Tiere vergnügliche wegzuballern, so tun als seien sie die Herren über Feld, Wald und Wiesen.
    Eine andere Sache ist die, dass sie dabei Menschen aufs höchste gefährden. Hier kann es nur eines geben: Jagderlaubnis entziehen und Waffen einziehen!
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  • Veraltete Benutzerkennung
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  • J. N.
    ""Leider, das zeigt die Erfahrung, halten sich viele Freizeitgenießer an solche Warnschilder nicht", meint Helm. [...]"
    Äh, das war hier ja wohl nicht das Thema, möchte ich meinen.
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  • D. K.
    Meiner Meinung nach gibt es keine maximale Anzahl von 4 Treibern bei einer Drückjagd.
    Bitte nochmal genauer recherchieren
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  • R. T.
    Ist Deutschland inzwischen "überall" Freiland????? Schwierig inzwischen festzustellen in welcher Welt man sich aufhält.
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