Wenn er könnte, würde er sofort wieder den Kontakt zu Kindern suchen. Das räumte ein 24-Jähriger, der sich am Mittwoch wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht in Schweinfurt verantworten musste, unverblümt ein.
Bereits im März 2018 hatte der Angeklagte aus Bad Kissingen vor Gericht gestanden, weil er Kinder in Online-Chats dazu aufgefordert hatte, ihm Nacktfotos schicken. Außerdem hatte er ihnen Bilder seines erigierten Glieds geschickt. Ein Jahr und sechs Monate hatte das Gericht ihm dafür aufgebrummt, wogegen er Berufung eingelegt hatte. Nicht, weil er die Strafe nicht akzeptieren wollte, sondern, weil er seine Handys und Spielekonsolen nicht abgeben wollte.
Laut der neuen Anklage soll er direkt im Anschluss wieder Kontakt zu Jungen im Alter zwischen acht und elf Jahren aufgenommen und ihnen sexuelle Avancen über den Nachrichtendienst WhatsApp gemacht haben. Seine Masche soll stets die gleiche gewesen sein: Schmeicheleien, dann die Bitte um Nacktfotos und Videos von sexuellen Handlungen, die die Kinder an sich selbst vollziehen sollten. Erneut soll er auch eindeutige Fotos von sich an seine Opfer verschickt haben.
Doch er ging noch weiter, so der Vorwurf: So soll er zwei Jungen im Alter von zehn und elf Jahren dazu gebracht haben, vor laufender Kamera Geschlechtsverkehr zu haben. Die Jungen sollen ihm die Aufnahmen dann aus Zuneigung geschickt haben. Aufgedeckt wurden die Vergehen durch eine besorgte Mutter, die verdächtige WhatsApp-Nachrichten auf dem Handy ihres Sohnes entdeckt und dann die Polizei verständigt hatte.
"Ich bin geschockt. Ich hätte das nie von mir gedacht", sagte der 24-Jährige, der bislang als Service-Kraft in einem Fast-Food-Restaurant gearbeitet hatte und voll geständig war. Er hätte sich von den Kindern Freundschaft und Zuneigung gewünscht. Sein Geständnis und seine Entschuldigung hielt der Richter dem Angeschuldigten zugute, stellte aber deren Aussagekraft infrage. Er stützte sich auf die Aussage eines Gutachters, der dem Angeklagten eine "unterdurchschnittliche Intelligenz" sowie eine ausgeprägte pädophile Neigung bescheinigte, die in den vergangenen Jahren zugenommen habe. Wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in sieben Fällen verurteilte der Richter den Angeklagten zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.Aaron Niemeyer