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BAD KISSINGEN
Insolvenzverfahren förmlich eröffnet
Über die Klinisches Sanatorium Fronius GmbH ist jetzt das förmliche Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Foto: Siegfried Farkas | Über die Klinisches Sanatorium Fronius GmbH ist jetzt das förmliche Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Siegfried Farkas
Siegfried Farkas
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:17 Uhr

Im seit Februar laufenden Verfahren um den Insolvenzantrag der Klinisches Sanatorium Fronius GmbH hat das Amtsgericht Schweinfurt jetzt den nächsten Schritt getan. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist beendet, das förmliche Insolvenzverfahren seit 10. Mai eröffnet.

Ausstehende Forderungen

Für die Gläubiger des Unternehmens heißt das zunächst, es ist wenigstens noch so viel Masse da, dass es überhaupt möglich ist, ein Verfahren zu eröffnen. Sebastian Brunner, der Sprecher des Nürnberger Rechtsanwalts, der bereits die vorläufige Insolvenzverwaltung inne hatte und vom Gericht auch als Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, vermag aber noch keine Angaben darüber zu machen, wie viel nach Abzug der Verfahrenskosten übrig bleibt und wie hoch die Quote für die Gläubiger wird. Dazu müssten unter anderem noch ausstehende Forderungen eingezogen werden.

Gespräche über Zukunft des Betriebs

Ob der Betrieb des Klinischen Sanatoriums Fronius noch eine Zukunft hat, das müssten die Gespräche der nächsten Wochen zeigen, erklärte Brunner auf Nachfrage weiter. Mit Antworten auf die entsprechenden Fragen rechnet der Sprecher des Insolvenzverwalters allerdings erst im Juni.

In Bezug auf die bis Ende Februar beschäftigten Mitarbeiter sagte Brunner, wer noch Anspruch auf Restzahlungen von Insolvenzgeld habe, könne „in Bälde“ damit rechnen. Ein Teil des Insolvenzgeldes sei bereits ausgezahlt worden.

Mit Eigentümer reden

Wie berichtet, hängt der Erfolg von Gesprächen über die Zukunft der Klinisches Sanatorium Fronius GmbH auch von der Familie Fronius ab. Die war nicht nur für den Betrieb des jetzt insolventen Unternehmens verantwortlich. Nach Brunners Angaben ist sie weiterhin Eigentümer der nicht von der Insolvenz betroffenenImmobilien. Der Sprecher des Insolvenzverwalters glaubt aber, dass eine gute Lösung für das insolvente Betriebsunternehmen auch Vorteile für die Eigentümer hätte.

Wie berichtet, hat die Klinisches Sanatorium Fronius GmbH am 20. Februar den Insolvenzantrag gestellt. Am 2. März verfügte das Gericht dann die vorläufige Insolvenzverwaltung, die jetzt in ein förmliches Verfahren mündete.

Belegung war immer weiter zurückgegangen

Ursache der Entwicklung war nach den Worten der Insolvenzverwaltung dass die Belegungszahlen des Hauses bereits seit einiger Zeit immer weiter zurückgegangen seien. Deshalb habe die Gesellschaft, so Sebastian Brunner, „die letzten Jahre schon jeweils mit Verlust abgeschlossen“. Forderungen gegen das Unternehmen hätten sich aufgebaut, schließlich habe eine Bank die Kreditlinie gekündigt.

Von der Insolvenz und der Schließung des Sanatoriums betroffen gewesen seien, berichtete der Sprecher des Insolvenzverwalters bereits vor einigen Wochen, etwa 35 Menschen. Ein Großteil von ihnen sei jedoch in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt gewesen.

 
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