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Bad Kissingen
Bad Kissingen: Warum Corona-Hotspots nicht mehr greifbar sind
Inzwischen ist bei Veranstaltungen wieder mehr erlaubt, aber das Regelungsdickicht ist schwer durchschaubar. Warum sich viele Menschen von außerhalb im Landkreis testen lassen.
Wer in die Diskothek zum Tanzen will, muss sich neuerdings an die 3G plus-Regelung halten.
Foto: Archiv Patrick Pleul | Wer in die Diskothek zum Tanzen will, muss sich neuerdings an die 3G plus-Regelung halten.
Isolde Krapf
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:52 Uhr

Wenngleich die Pandemie in der öffentlichen Wahrnehmung nicht mehr im Vordergrund steht, so werden Bürgerinnen und Bürger dennoch im Alltag weiter mit Hygieneschutzmaßnahmen konfrontiert, wenn sie beispielsweise Veranstaltungen besuchen wollen. Auch im Landratsamt ist Corona noch immer Thema, sagte Regierungsdirektor Thomas Schoenwald bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung in der Hammelburger Musikakademie. Allerdings seien im Amt nicht mehr so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Arbeit rund um Corona gebunden.

Nach wie vor läuft beispielsweise im Gesundheitsamt die Kontaktnachverfolgung weiter. Weil die Regierung die Quarantänezeit für positiv auf Covid-19 getestete Personen auf fünf Tage begrenzte, ist es laut Schoenwald nun schwieriger, die Kontakte einer infizierten Person "rechtzeitig" zu ermitteln. Überdies müssen ja geimpfte Personen nicht in Quarantäne. Die Folge: "Man kriegt Hotspots nicht mehr richtig in den Griff."

Die Nachfrage nach Erstimpfungen im Kreisimpfzentrum habe stark nachgelassen, sagte der Regierungsdirektor. Seit dem 1. Oktober verzeichne man an den Impftagen nur noch rund 25 Prozent der Nachfragen, die bis zu diesem Datum üblich waren. Inzwischen ist das Impfzentrum nur noch an zwei Tagen geöffnet, freitags (12 bis 20 Uhr) und samstags (13 bis 17 Uhr).

Dass der Impfbus des Kreises jeden Donnerstag an einem Einkaufszentrum im Kreis hält, habe sich bewährt, so der Regierungsdirektor. Denn auf diese Art und Weise erreiche man viele Menschen auf einmal. Der Impfbus steht zum Beispiel am 21. Oktober wieder am REWE-Markt in Bad Brückenau (15 bis 19 Uhr) und am 28. Oktober am Kaufland-Parkplatz in Bad Kissingen (15 bis 19 Uhr).

Die Impfquote im Landkreis Bad  Kissingen lässt sich aus verschiedenen Gründen nicht genau bestimmen
Foto: Archiv Rogelio V. Solis | Die Impfquote im Landkreis Bad  Kissingen lässt sich aus verschiedenen Gründen nicht genau bestimmen

Keine Übersicht über Betriebsimpfungen

Was die Impfquote im Landkreis angeht, tun sich die Verantwortlichen schon länger schwer mit einer Einschätzung. Zwar liegen genaue Zahlen vom Impfzentrum vor und auch die Arztpraxen meldeten die Personen, die sie impften, sagte Schoenwald. Doch auch in den Firmen wurden Mitarbeiter über Betriebsärzte geimpft. "Da haben wir keine Übersicht." In manchen Unternehmen wurden zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Landkreisen mit geimpft. Und umgekehrt gilt das auch für Personen aus dem Landkreis Bad Kissingen, die anderswo arbeiten.

"Wer sich also in Bad Neustadt impfen ließ, schlägt bei uns in der Statistik nicht auf", sagte hierzu Landrat Thomas Bold und wies darauf hin, dass täglich 7000 Menschen mehr zur Arbeit aus dem Landkreis Bad Kissingen auspendeln (insgesamt rund 16 400) als umgekehrt von außen einpendeln (insgesamt rund 9800). Insgesamt sei die Zahl der im Tattersall vorgenommenen Impfungen im Vergleich zu anderen Impfzentren sehr hoch gewesen. "Wir stehen nicht schlechter da als der Bund."

"Nicht privat" heißt, dass dort keiner wohnt

Was die Infektionsschutzmaßnahme-Verordnung des Freistaats angeht, so ist jetzt bei Veranstaltungen "mehr möglich als im Sommer", aber die Verordnungen sind "schwieriger zu verstehen", sagte Schoenwald und gab ein Beispiel: Wo Menschen "nicht privat" zusammenkommen, gilt die 3G-Regelung, heißt es in der Verordnung. Mit "nicht privat" ist gemeint, dass dort "keiner wohnt". Also gilt auch in Vereinsheimen und ähnlichen Stätten die 3G-Regelung.

3G bedeutet, so Schoenwald weiter, Geimpft, Genesen, Getestet. Dabei ist ein PCR-Test genauso gültig wie ein offizieller Schnelltest oder ein Selbsttest, der allerdings vor Ort durchgeführt werden muss. In diesem Zusammenhang wies Schoenwald darauf hin, dass Kinder und Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren mit einem Schulausweis als getestet gelten. Wenn die Mädchen und Buben zum Beispiel eine Kinder-Disco in einer Diskothek oder anderen Musikstätte besuchen, wo die 3G-Regelung vorgeschrieben ist, müssen sie sich daran halten.

Schnelltests kosten jetzt zwar Geld, aber im Landkreis Bad Kissingen werden die Teststellen offenbar auch jetzt noch recht gut genutzt.
Foto: Archiv Kira Hofmann | Schnelltests kosten jetzt zwar Geld, aber im Landkreis Bad Kissingen werden die Teststellen offenbar auch jetzt noch recht gut genutzt.

Hat sich ein Veranstalter für die 2G- oder 3G-Regelung einmal entschieden, muss er dies beim Landratsamt anzeigen und dabei bleiben, sagte der Regierungsdirektor. Was Musikveranstaltungen und Diskotheken angeht – also wo laute Musik gespielt und eng getanzt wird - ist neuerdings die 3G plus-Regelung verpflichtend, sagte Schoenwald. Das bedeutet, dass neben Personen, die genesen und geimpft sind, nur solche mit einem negativen PCR-Test zugelassen sind (Schnelltests sind nicht mehr gültig).

Erster Ausblick auf Weihnachtsmärkte

Schoenwald gab auch einen Hinweis auf Weihnachtsmärkte: Solange sie im Freien stattfinden und es keine Einlasskontrolle gibt, könne man ohne Bedingungen und Masken dort durchlaufen. Erst wenn der Markt eingezäunt ist, würden Hygieneschutzmaßnahmen gelten.

In der Sitzung kam die Frage auf, ob es Sinn macht, die Testmöglichkeiten zurückzufahren, um den Anreiz zu Impfungen zu erhöhen (OB Dirk Vogel). Laut Schoenwald sei die Tatsache, dass Tests jetzt Geld kosten, für viele schon Anreiz genug, sich nun doch impfen zu lassen. Die Leute würden sich nach wie vor Testmöglichkeiten wünschen, wusste er und konnte das belegen: Denn in jüngster Zeit kamen zahlreichen Menschen aus einem benachbarten Landkreis hierher und ließen sich testen, da es in ihrer Region aktuell kaum noch Teststellen gibt.

 
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  • m.schmitt.stadtlauringen@gmail.com
    Ein Unding, dass nicht bekannt ist wieviel Prozent der Bevölkerung geimpft ist. Von Anfang an wurde darauf hingewiesen, dass bestimte Impfquoten nötig seien um bestimmte Dinge zu erreichen oder möglicherweis auch Maßnahmen zurückzufahren. Hier wurden auch Aussagen darüber gemacht, dass bereits wenige Prozent einen großen Unterschied machen können.

    Und nun steht der Staat da und weiß nicht wieviel Prozent der Bevölkerung geimpft ist.

    Das ist doch zum Heulen!
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