Schafft das Bürgerbegehren das notwendige Quorum? 470 wahlberechtigte Einwohner der Stadt und ihrer Stadtteile hätten sich auf den Listen eintragen müssen, um die vorgeschriebenen zehn Prozent der Gesamtbevölkerung zu erreichen.
Zwar reichten Daphne Hanika-Merz und Reinhard Mell von Mellenheim am vergangenen Mittwoch Listen mit insgesamt 753 Unterschriften ein, doch viele davon sind ungültig, wie jetzt die Überprüfung durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung ergab.
Wichtige Daten fehlten
"Es sind unter 500", erklärte die städtische Geschäftsleiterin Elisa Sperl, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Die Geschäftsleiterin machte auch deutlich, warum so viele Stimmen ungültig sind: Manche Unterzeichner waren zu jung, andere stammten nicht aus dem Stadtgebiet, wieder andere hatten gar nicht, oder aber im Auftrag unterschrieben und bei einigen fehlten wichtige Daten. Bürgermeister Thomas Helbling hält es zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber trotzdem für möglich, dass das Quorum knapp erfüllt werden könnte.
Fraglich ist für die Verwaltung zudem, ob die kurzfristig bei der Stimmenabgabe veränderte Fragestellung zulässig ist. Ursprünglich hatte die Fragestellung gelautet: "Sind Sie für den Erhalt und die bauliche Sicherung der beiden Sandsteingebäude des früheren Kreiskrankenhauses Bad Königshofen?"
In der neuen Fassung wird gefragt: "Sind Sie für den Erhalt der historischen Sandsteingebäude des alten Krankenhauses und die Einbeziehung dieser Gebäude in die bauliche Planung der Finanzamt-Außenstelle?"
Geschäftsleiterin Elisa Sperl macht deutlich, dass bei der Prüfung von Bürgerbegehren eine "wohlwollende" Auslegung der Formulierungen vorgenommen werden muss, allerdings dürften keine anderen Hoheitsträger miteinbezogen werden. Ob das mit dem Finanzamt hier der Fall ist, muss bei der Stadtratssitzung der Stadtrat entscheiden. Es gebe hier durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen, sagt Sperl.
Klarstellen möchte Elisa Sperl, dass das Verwaltungsgericht keine einstweilige Verfügung gegen den Abriss der betreffenden Krankenhausgebäude erlassen hat. Es handele sich lediglich um einen Beschluss, der besage, dass bis zu einer Entscheidung durch das Gericht auf dem Krankenhausgelände nichts passieren dürfe.
Abrissarbeiten sollen beginnen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts werde erst nach dem Beschluss des Stadtrats fallen. Sollte der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen, dann darf die Abrissfirma aber zumindest erst einmal nicht tätig werden.
Geplant war, dass Anfang dieser Woche die Abrissarbeiten losgehen sollten, wie Bürgermeister Thomas Helbling erklärte. Bei einer Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird es zu einer deutlichen Verzögerung kommen.
Denn binnen drei Monaten muss der Bürgerentscheid anberaumt werden. "Das wollen wir nicht", sagt Helbling, der die Dauer des Unterschriftensammelns kritisiert. Normal dauere so etwas ein paar Wochen, nicht aber sieben Monate. Michael Petzold