Zugenommen hätten jedoch Verfahren bei verhaltensbedingten und gesundheitsbedingten Kündigungen. Der Gewerkschaftsbund fand daher auch deutliche Kritik an die Arbeitgeberseite. Diese würde oftmals „olympiareife Belegschaften“ fordern, so Franz. Aus seiner Erfahrung sei außerdem eine Systematik zu erkennen, um „Langzeitkranke und unbequeme Arbeitnehmer loszuwerden“. Dies seien insbesondere Arbeitnehmer, die versuchen würden tarifliche Bestimmungen in ihrem Betrieb durchzusetzen oder eine Betriebsratsgründung anstrebten. Eine bestimmte Branche trifft es nicht, jedoch spielt die Betriebsgröße eine zentrale Rolle: „Es sind eher kleinere Betriebe, die betriebsrätefrei bleiben wollen“, bestätigt DGB-Regionsgeschäftsführer Frank Firsching. Rund 170 Verfahren hätten sich 2015 mit solchen Fällen beschäftigt.
Als „großen Erfolg“ für die Gewerkschaften bezeichnete Klaus Franz den gesetzlichen Mindestlohn. Hier hatten sich die Juristen des DGB auf zahlreiche Verfahren eingestellt. „Die gibt es aber nicht“, so Franz.