WÜRZBURG
Thallium-Prozess: Freispruch für den Angeklagten
Das Gericht sah auch kein Motiv, warum der 46-Jährige der Frau nach dem Leben trachten sollte. Die in der Anklage angenommene Eifersucht komme nicht als Grund für die Gift-Anschläge in Frage. Die Frau habe dem Mann ja noch einen Heiratsantrag gemacht, als ihr Körper bereits vergiftet war, man sei in dieser Zeit gemeinsam ausgegangen und Streit habe es nicht gegeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und 30 000 Euro Schmerzensgeld für die Hundetrainerin gefordert. Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert.
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