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WÜRZBURG
Thallium-Prozess: Freispruch für den Angeklagten
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:34 Uhr

Wer ihr das Gift gegeben hat, ob es über Essen oder Getränke in ihren Körper gelangte, über, wie von der Staatsanwaltschaft vermutet, absichtlich verunreinigtes Kokain, oder ob sie es vielleicht sogar freiwillig eingenommen hat, ließ sich nicht klären.

Zeugin nicht glaubwürdig

Die 39-Jährige habe viele Kontakte gehabt, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Während ihrer Zeit im Rotlichtmilieu könne sie sich Feinde gemacht haben. Und dann seien da ja auch noch die Narben an ihren Armen, die zeigten, dass ihr Selbstverletzungen nicht fremd seien.

Auf jeden Fall fand das Gericht die Frau unglaubwürdig. Kein Wunder. Sie hat die Kammer belogen. So hatte sie im Zeugenstand erzählt, ihr neuer Freund, auf den der Angeklagte eifersüchtig gewesen sein soll, habe nie mit gekokst. Bei seiner eigenen Vernehmung gab der Mann jedoch an, dass er sehr wohl zusammen mit der 39-Jährigen Kokain konsumiert habe. Bei dem Angeklagten hingegen, von dem seine Ex-Freundin behauptete, er habe regelmäßig Kokain genommen, ließ sich das bei einer Haarprobe nicht nachweisen.

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