Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenregie hat die Leitung des Unternehmens weiterhin die Fäden in der Hand, was den laufenden Geschäftsbetrieb und das Vermögen angeht. Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, der sonst diese Rolle übernimmt. Dennoch muss bei Eigenregie laut Gesetz ein sogenannter Sachwalter vom Amtsgericht benannt werden, der die Geschäftsleitung beaufsichtigt. Im Fall Stürtz habe diese Funktion Harald Schwartz übernommen, ist in der Pressemitteilung vom Sonntag zu lesen. Schwartz führt in Nürnberg eine Kanzlei für Insolvenzverwalter – mit Außenstelle in Würzburg.
Derzeit arbeiten 250 Menschen bei Stürtz
In der Chefetage des Druckunternehmens mit 250 Mitarbeitern gibt man sich indes zuversichtlich: „Ungeachtet der bisherigen Vorkommnisse sehe ich Stürtz sehr gut aufgestellt und die Eigenverwaltung als richtigen Weg, die Sanierung im Interesse aller Beteiligten schnell und erfolgreich umzusetzen“, wird Sanierungsgeschäftsführer Dirk Eichelbaum in der Mitteilung zitiert. Welche Auswirkungen die neue Entwicklung auf die Arbeitsplätze bei Stürtz hat, blieb am Sonntag offen.