Neun Monate auf Bewährung
Die Staatsanwältin betont in ihrem Plädoyer, dass Geldfälschung „ein Verbrechen ist“ und fordert für den bislang unbescholtenen Studenten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Außerdem soll er 1000 Euro in Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Der Verteidiger erinnert das Gericht daran, dass Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis finden. Damit könne die Zukunft des Studenten verbaut werden. Sein Antrag: Drei Monate auf Bewährung und keine Geldauflage. Der Angeklagte selbst sagt, dass ihm das, was er getan hat, leid tue. „Ich hoffe, dass ich mir damit keine allzu großen Steine in den Weg gelegt habe.“
Das Gericht berät eine halbe Stunde, dann verkündet es sein Urteil: Wegen Geldfälschung wird der 25-Jährige zur Zahlung von 160 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 2400 Euro, verurteilt. Diese Strafe, so der Vorsitzende, sei sowohl „spürbar“ als auch „angemessen“. Ein Tagessatz soll einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens des jeweiligen Angeklagten entsprechen. Geldstrafen, die mehr als 90 Tagessätze betragen, werden ins Führungszeugnis eingetragen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.