„Anfangs hatte ich schon im Kopf, das Falschgeld auszugeben“, sagt der Student. Aber bevor die Lieferung eingetroffen sei, habe er den Gedanken wieder verworfen. Und weil es „im Darknet kein Rücktrittsrecht vom Kauf gibt“, habe er die Scheine in seinen Schreibtisch gelegt. „Ich hatte überlegt, sie als Partygag oder Spielgeld für private Pokerspiele zu verwenden.“
Europaweite Ermittlungen führten zum Studenten aus Würzburg
In finanziellen Nöten war der Angeklagte jedenfalls nicht, als er das Falschgeld kaufte. 450 Euro Bafög standen ihm monatlich zur Verfügung, die Miete bezahlten seine Eltern. Und einer der Kripo-Beamten, die seine Wohnung durchsuchten, erinnert sich im Zeugenstand, dass der 25-Jährige „viel hochwertige Kleidung hatte“.
Auf die Spur des Studenten war die Polizei durch europaweite Ermittlungen bekommen. Der Händler, der die Blüten angeboten hatte, sei in den Niederlanden festgenommen worden, erzählt eine Beamtin des Landeskriminalamts dem Gericht. Durch die Auswertung seiner Aufzeichnungen habe man Abnehmer in ganz Deutschland, neun davon in Bayern, gefunden. Die falschen 50-er seien von „guter Qualität“ gewesen, sagt die Beamtin im Zeugenstand. Durchaus „geeignet, um sie in den Zahlungsverkehr zu bringen“.