In der Verordnung für Bundeswasserstraßen heißt es außerdem, verboten sei es, „näher als 30 Meter an vorbeifahrende Fahrzeuge und Schwimmkörper oder an Stränge von Schleppverbänden heranzuschwimmen“. Baden verboten sei auch „im Umkreis von 100 Metern von in der Wasserstraße eingesetzten schwimmenden Geräten“, das seien zum Beispiel Bagger und Kräne.
Rettungskragen
Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) informiert vor allem über Präventivmaßnahmen beziehungsweise erläutert Baderegeln. Hier einige: „Springe nur ins Wasser, wenn es frei und tief genug ist; gehe nur zum Baden, wenn du dich wohlfühlst; kühle dich ab, bevor du ins Wasser gehst. Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser. Überschätze dich und deine Kraft nicht. Bade nicht, wo Schiffe und Boote fahren. Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich – verlasse das Wasser sofort und suche ein festes Gebäude auf. Aufblasbare Schwimmhilfen bieten keine Sicherheit im Wasser.“ Ganz im Gegensatz übrigens zu „ploota“, einer Art Rettungskragen für Schwimmer. Ab einer für Schwimmer unnatürlichen Haltung bläst er automatisch zwei Luftkammern auf und hält den Kopf des Schwimmers nach oben, „das ist der Helm der Wassersportler,“ sagt Schwimmweltmeister Thomas Lurz.