Allerdings halten sich die Sorgen der Dortmunder, dass die drei Punkte aberkannt werden, in Grenzen. Ein Passus in einem Protokoll des International Football Association Board spricht dagegen und verweist auf die Rolle des Video-Assistenten (VSA): „Ein Spiel ist nicht ungültig aufgrund falscher Entscheidungen, die den VSA betreffen (da der VSA ein Spieloffizieller ist).” Demnach ist der Video-Assistent vor dem Sportrecht zu behandeln wie ein Linienrichter, da die endgültige Entscheidung immer noch dem Schiedsrichter obliegt.
Der ehemalige Schiedsrichter Markus Merk glaubt nicht an eine Spielwiederholung. „Nach den Erfahrungen glaube ich eher nein, obwohl es sich um einen klaren Regelverstoß handelt. Es gab verschiedene Entscheidungsebenen. Das hat letzendlich zu der fatalen Folge geführt, dass man eine Entscheidung, die nicht korrigierbar war, korrigiert hat”, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.