Auch bei der Bundeswehr gehören Belehrungen im Umgang mit journalistischen und sozialen Medien zur Grundausbildung der Soldaten, sagt Pressesprecher Torsten Stephan. Leitlinien für das Verhalten in Sozialen Netzwerken orientieren sich am allgemeinen Soldatengesetz, das Soldaten auch außerhalb des Dienstes zur Zurückhaltung verpflichte. Paragraph 17 „Verhalten im und außer Dienst“ besagt: „Sein Verhalten muss dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Dienst als Soldat erfordert.“
Grundvertrauen in die Soldaten
Soldaten haben demnach, so Stephan, alles zu unterlassen, was ihre Stellung beeinträchtigen könnte – auch in sozialen Medien. „Schwarze Schafe gibt es immer, die über das Ziel hinaus schießen“, sagt der Pressesprecher. Als Beispiele nennt er die Verbreitung von rechtsradikalen Symbolen oder rassistischen Äußerungen in sozialen Netzwerken – was auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne.