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SCHWEINFURT/WIEN
Lugner gegen Lohan: Schweinfurter Gericht urteilt
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 16.12.2020 11:17 Uhr

Beim Wiener Opernball schmückt sich Bau-Löwe Richard „Mörtel“ Lugner gerne mit attraktiven prominenten Frauen. Die damals 23-jährige Schauspielerin Lindsay Lohan kassierte 2010 nach Medienberichten eine sechsstellige Gage. Doch zuerst ließ sie den Flieger zwei Stunden warten. Dann erschien sie gar nicht in Lugners Loge beim Opernball. Nun beschäftigt der Fall aus der Welt der Schönen und Reichen das Landgericht Schweinfurt.

Es geht um Honorar, das im Voraus für den Auftritt gezahlt wurde, um Provisionen und einen Privatjet nach Europa, den Lohan zur Vorbedingung für ihren Auftritt gemacht hatte. Lugner und Lohan behaupten gegenseitig, vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten zu haben.

Der Auftritt in Wien war gegen Honorar über eine Kontaktperson in Schweinfurt vermittelt worden. Deshalb suchte Lugners Anwalt den Weg, zu Geld zu kommen, über das Gericht in Unterfranken, obwohl es weit weg liegt von den Geschehnissen in Wien und Los Angeles.

Kölner Anwalt vertritt Bau-Löwe Lugner

In dem jetzt bekannt gewordenen Versäumnisurteil hat das Schweinfurter Landgericht Schadensersatzanspruch für Lugner gegen Lindsay Lohan in Höhe von 145 691,17 Euro festgelegt (Az. 22 O 329/13).

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