
Selbstredend gibt es auch für den Flugbetrieb auf Landeplätzen rechtliche Regelungen zum Lärmschutz. Doch die könne der Flugplatz-Betreiber zum großen Teil umgehen, monieren die Kritiker, weil ein Gros der Flugbewegungen nicht klassischen Flugzeugen zugeordnet würde, sondern Ultraleichtflugzeugen, die als Sportgeräte definiert werden.
Wenn es nach der Bürgerinitiative geht, müssten vor allem an den Wochenenden und an Feiertagen wieder Zeiten eingerichtet werden, in denen der Flugbetrieb ruht. Eine derartige Maßnahme würde zu einer deutlichen Entlastung der lärmgeplagten Bevölkerung führen, ohne den Flugbetrieb zu sehr einzuschränken.