Erzürnte Darmstädter schimpfen: „Wir haben selbst mehr als genug Tauben, wir brauchen nicht auch noch welche, die Würzburg los haben will.“ Befragt hatte die Passanten das Polit-Magazin „Quer“, am Donnerstag wurde der Beitrag im Bayerischen Fernsehen gezeigt.
Es geht um die städtische Tauben-Umsiedelung, über die schon mehrfach berichtet wurde. Zwischen Januar und Juli wurden in einem Taubenschlag auf Dach der Galeria Kaufhof Vögel eingefangen und nach Darmstadt gebracht. Organisiert hat den Taubenexport die Darmstädter Firma Kleinlogel, Auftraggeber war die Stadt Würzburg. 120 Vögel sollen umgesiedelt worden sein.
Das Würzburger Rathaus ist auch mit dem Ergebnis der 7000 Euro teuren Aktion zufrieden: Denn die Verschmutzung mit Kot habe deutlich abgenommen. Deshalb kann sich die Stadt auch vorstellen, weitere Tauben zu exportieren.
Die Stadt Darmstadt äußert sich zurückhaltend. Warum die hessische Stadt überhaupt Tauben importiert hat, erklärt Pressesprecherin Sigrid Dreiseitel: „Hintergrund ist ein Versuchsvorhaben, in dem ein neues Modell zur Taubenregulierung, das sogenannte „Substitutionsmodell getestet wird.“ Dieses beinhalte, „dass die gleiche Anzahl der nach Darmstadt gebrachten Tauben aus Darmstädter Problembereichen an weit entfernte Standorte mit betreutem Taubenschlag verbracht wird.“ Ob diese Auflage eingehalten wurde, wird laut Pressesprecherin Dreiseitel derzeit noch überprüft.
Die Reporter von „Quer“ haben in ihrem Beitrag spekuliert, ob die Tauben vielleicht von Darmstadt nach Augsburg, von dort nach Köln und am Ende wieder zurück nach Würzburg gebracht werden. Steckt in dieser satirischen Vorstellung vielleicht sogar ein Funken Wahrheit? Tatsächlich gibt es interessantes Indiz: In Darmstadt wurde Anfang Oktober ein neuer Taubenschlag eröffnet. Und zwar auf dem Dach des Karstadts. So ähnlich hat es in Würzburg ja auch angefangen.
Was das Tierschutzgesetz sagt
Angesichts der Taubenproblematik wird immer wieder die Frage gestellt, warum man Tauben nicht einfach töten kann. Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere prinzipiell nicht „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zugefügt werden. Ein Grund ist zum Beispiel, die mögliche Übertragung von Krankheiten durch Schädlinge (Ratten). Tauben gelten nicht als Schädlinge. Laut Gerichtsurteil dürfen sie nur getötet werden, wenn der Bestand so groß ist, dass Gesundheitsgefahren drohen. Im Normalfall zählen Felsentauben zu tierischen Mit-Stadtbewohnern, die artgerecht behandelt werden müssen.