Keine Bewährung
Sechs Monate später verlässt Abdulhadi B. heute (vermutlich unter scharfen Sicherheitsmaßnahmen) erstmals wieder seine Zelle: Zur zweiten Runde vor Gericht um seine Übergriffe gegen seine deutsche Ex-Frau. Der Fall wäre längst erledigt, denn der syrische Medizinstudent wäre ursprünglich mit einem Strafbefehl weggekommen, der ihm erlaubt hätte, sein Studium fortzusetzen. Doch vor Richter Thomas Behl beharrte er damals auf einem Prozess - bei dem seine Schuld dann festgestellt wurde. „Bei uns schlägt man keine Frauen,“ betonte der Richter und verurteilte den Syrer zu einer Haftstrafe von fünf Monaten. Die Strafe wurde (entgegen einem früheren Bericht dieser Redaktion) nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Dagegen ging der Verurteilte in Berufung. Über das Strafmaß soll heute erneut am Landgericht verhandelt werden. In Haft wird der 28-jährige aber wohl auch danach bleiben. Den Traum, in Würzburg Arzt zu werden, kann er wohl getrost aufgeben. Schon die Androhung einer Sprengung ist eine Straftat.