Der Geschäftsmann hat bestritten, gewusst zu haben, dass ihm gestohlene Ware angeboten wurde. Dennoch hat auch er sein Urteil, ein Jahr und zehn Monate wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in sechs Fällen, sofort angenommen. Er hatte unter anderem behauptet, dass Leute, die zum Beispiel in seinem Laden nicht zahlen konnten, mitunter als Pfand ihr Mobilfunkgerät zurückließen und dann nicht mehr kamen. Dass angeblich jeder, der sein Handy dort zu Geld machen wollte, erst mal den Führerschein, Personalausweis oder sonst ein Papier zum Kopieren vorlegen musste, hat der angeklagte Pkw- Aufbrecher als Zeuge zuvor bestritten: Von ihm habe der Geschäftsmann einen solchen Nachweis nie verlangt, sondern problemlos für die Mobilfunkgeräte bezahlt. Als er mal aus einem Büro- Einbruch einen Laptop brachte, habe der Abnehmer gefragt, warum kein Ladekabel dabei sei. „Weil das Gerät geklaut ist und das Kabel nicht daneben lag“, will der Lieferant ganz offen gesagt haben.
WÜRZBURG.
Geld fürs Spielcasino gebraucht
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