Gespräch mit Landrat kam nicht zustande
Das Landratsamt sei nach dem Bayerischen Kostengesetz verpflichtet, entsprechende Gebühren zu erheben, sagt Leiterer. Und man sei mit diesen Gebühren sogar an der unteren Grenze geblieben.
In der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid steht nun, dass nur Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg gegen den Bescheid möglich ist. Gegen den Bescheid als solchen wollen die Eigentümer nichts unternehmen, wohl aber gegen die dafür anfallenden Kosten, und deshalb wird nun Klage erhoben.
Ein Gespräch zwischen den Vertretern der SuB und dem Landratsamt war ergebnislos geblieben. Ein von der Sub gewünschtes Gespräch mit Landrat Florian Töpper sei leider nicht zustande gekommen, bedauerte Kohmann. „Ich würde unseren Sparstrumpf lieber an gemeinnützige Organisationen weitergeben als ihn am Gericht auszugeben“, betont der Vorsitzende der SuB, dennoch wollen sich die Betroffen so nicht behandeln lassen.