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SCHONUNGEN
Gebührenbescheid des Landratsamtes sorgt für Empörung
Ursula Lux
Ursula Lux
 |  aktualisiert: 15.12.2020 17:40 Uhr

Im öffentlich-rechtlichen Grundvertrag vom 2007, den die SuB damals mit den staatlichen Stellen abgeschlossen hat, sind die Sanierungsverfahren und die finanzielle Beteiligung der Eigentümer erfasst. Dort heißt es: „Ziel der Sanierung ist die Streichung aller betroffenen Grundstücke aus dem Altlastenkataster. Diese setzt voraus, dass alle von der Altlast betroffenen Grundstücke saniert sind. Die Streichung aus dem Kataster wird den Eigentümern von Amts wegen per Bescheid bestätigt.“

Ebenfalls festgelegt ist in diesem Grundvertrag der finanzielle Anteil der Eigentümer in Höhe von 13,33 Euro pro Quadratmeter, unabhängig von den Sanierungskosten.

Der zuständige Sachgebietsleiter Volker Leiterer versteht den Unmut gegen den Gebührenbescheid nicht. Die Eigenbeteiligung der Eigentümer in Höhe von 13,33 Euro pro Quadratmeter gelte nur für die Sanierungsuntersuchung, die Erstellung des Sanierungsplans und die Sanierung selbst. All das sei abgeschlossen, seit das letzte Grundstück im Jahr 2015 saniert wurde. Mit dem Ende der Sanierung aber sei auch der Grundvertrag erfüllt. Alles, was danach komme, sei neu zu verrechnen.

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