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SCHONUNGEN
Gebührenbescheid des Landratsamtes sorgt für Empörung
Ursula Lux
Ursula Lux
 |  aktualisiert: 15.12.2020 17:40 Uhr

„Es war nur so ein komisches Gefühl“, erinnert sich Theo Kohmann, der Vorsitzende der Solidargemeinschaft umweltbewusster Bürger (SuB). Im April beschloss der Verein, der die Rechte der Betroffenen im größten bewohnten Altlastgebiet Bayerns vertritt, seine Auflösung. Die Mitgliedsbeiträge wurden bereits ausgesetzt. Das Geld, das noch in der Kasse ist, soll gemeinnützigen Zwecken zugutekommen.

Damals legten die Mitglieder allerdings fest, dass die Vereinsauflösung erst nach der Streichung der Grundstücke aus dem Altlastenkataster erfolgen soll.

Das war ein weiser Entschluss, wie sich jetzt herausstellt. Denn Ende August ging an alle betroffenen Grundstückseigentümer ein Bescheid des Landratsamtes, dass die Grundstücke aus dem Altlastenkataster gestrichen werden, für diese Streichung aber eine Gebühr von 200 Euro erhoben wird.


SuB holte sich rechtliche Beratung

Das sorgte für mächtig Verärgerung. Aber kampferfahren, wie die SuB ist, holte der Vorstand erst einmal eine Rechtsexpertise bei einem Juristen ein. Dieser sagt, dass der Kostenbescheid nicht rechtens sei.

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