Der Angeklagte wisse „seit seiner Jugend“ um seine pädophilen Neigungen, sagt der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten. „Aber er hat sie 40 Jahre lang gut kontrolliert.“ Hilfe habe er nie gesucht – weil er nicht habe reden wollen über seine abartige Veranlagung.
Im Prozess beteuert der 58-Jährige, der mit auffallend abgetragener Kleidung zur Verhandlung kam, dass er therapiebereit sei. „Ich möchte nicht, dass so was noch mal passiert.“ Allerdings will er, zumindest so lange, bis sein Verteidiger Nikolaus Gwosdeck interveniert, auch seinen Ordner mit den Bildern von kleinen Mädels in Unterhosen zurück haben.
Das Gericht verurteilt den 58-Jährigen, wie von Staatsanwältin und Verteidiger gefordert, zu drei Jahren Haft. Eine vorzeitige Entlassung ist unwahrscheinlich, weil der Mann im Gefängnis eine Therapie machen muss. Das Urteil ist rechtskräftig.