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WÜRZBURG
Das Handicap mit dem Handicap
sta
 |  aktualisiert: 15.12.2020 17:35 Uhr
Das Budget für Arbeit tritt Anfang 2018 im zweiten Teil des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Wird das die Inklusion am ersten Arbeitsmarkt erleichtern?

Stamm: Das Budget für Arbeit wird das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen stärken. Es reicht aber nicht, Menschen mit Handicaps einfach einen Job auf dem ersten allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln und der Staat übernimmt einen Teil des Gehalts. Ich habe selbst schon oft persönlich betroffene Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt untergebracht – aber: das hat nur dann nachhaltig Erfolg, wenn man die Menschen in ihrem neuen Job und ihre Arbeitgeber weiter begleitet.

Das Bundesteilhabegesetz ist heftiger Kritik ausgesetzt gewesen – und ist es teilweise immer noch.

Stamm: Die Lebenshilfe hat in Bayern und im Bund sehr für Änderungen am Gesetz gekämpft und war damit auch erfolgreich. Wir sind der Auffassung, dass die Reform der Eingliederungshilfe jetzt in die richtige Richtung geht.

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