Stamm: Ich will zunächst mal festhalten, dass in meinen Augen Inklusion im Arbeitsleben nicht nur den Zugang zum ersten allgemeinen Arbeitsmarkt bedeutet. Auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind Teil der Inklusion – denn erstens finden dort viele Betroffene die Möglichkeit, einer geeigneten und erfüllenden Tätigkeit nachzugehen, und zweitens sind Werkstätten keine Bastelstuben, sondern stehen im Wettbewerb mit Anbietern aus dem In- und Ausland um Aufträge aus der Wirtschaft.
Stamm: Das liegt vielleicht auch am falschen Bild, das manche von den Werkstätten haben. Das sind längst keine isolierten Einrichtungen mehr, sondern sie bieten auch viele Arbeitsplätze außerhalb an, zum Beispiel im Gastronomiebereich. Im Bayerischen Landtag öffnen wir die Gaststätten am Sonntag für Gäste von außen und laden zum Brunch ein. Das Personal dafür stellt die Lebenshilfe München. So können Arbeitgeber in der freien Wirtschaft sich über Integrationsfirmen ein Bild von der Leistungsbereitschaft der betroffenen Menschen mit Behinderungen machen und ihnen dann auch reguläre Stellen anbieten.