Besonders im öffentlichen Raum sind die Regeln und Empfehlungen zur Eindämmung des Coronavirus nicht immer einfach einzuhalten. Enge Gänge in Supermärkten, hoher Andrang an der Kasse oder das Pendeln im Bus sind tägliche Herausforderungen für das Social Distancing.
Wir geben Ihnen einen Überblick wie Sie sich und Ihre Mitmenschen im öffentlichen Raum, besonders in Ladengeschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, schützen können.
Generelle Regeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Verhalten im öffentlichen Raum:
- Halten Sie sich im öffentlichen Raum ausschließlich mit Menschen aus Ihrem oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt auf.
- Meiden Sie Menschenansammlungen und halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern zu anderen Menschen ein.
- Öffentliche Einrichtungen, wie Ämter oder Behörden, sollten Sie nur bei dringenden Angelegenheiten aufsuchen. Für organisatorischen Fragen können Sie eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen.
Bis auf weiteres Verboten sind: Versammlungen, Zusammenkünfte in Vereinen, Großveranstaltungen, der Besuch in Musikschulen und sonstigen öffentlichen oder privaten Weiterbildungseinrichtungen, Reisebusreisen, Gruppenfeiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie Privateinrichtungen und Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen , etc.
Die World Health Organization (WHO) empfiehlt zur Eindämmung des Coronavirus außerdem Bekannte und Freunde auf der Straße nicht mit Handschlag zu begrüßen.
Welche Ladengeschäfte sind geöffnet und was ist zu beachten?
Ab dem 27. April 2020 dürfen Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern wieder in Bayern öffnen. Zusätzlich dürfen Buchhandlungen, Autohäuser (Kfz-Handel) und Fahrradgeschäfte unabhängig von ihrer Größe den Betrieb wieder aufnehmen. Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wurden bereits ab dem 20. April 2020 wieder geöffnet. Dabei müssen laut der bayerischen Staatsregierung folgende Auflagen erfüllt werden:
- Sowohl Betreiber als auch Kunden müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
- Der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern muss gewährleistet werden.
- Der Betreiber muss einem Hygienekonzept folgen, dass den Einlass in den Laden und die Kundenparkplätze regelt.
Wie verhalte ich mich beim Einkaufen?
Besonders in Supermärkten und Läden für den täglichen Bedarf, die seit dem Beginn der Corona-Krise uneingeschränkt geöffnet haben, gilt besondere Vorsicht. Um sich und seine Mitmenschen trotzdem ausreichend schützen zu können, müssen und sollen Käufer folgendes beachten:
- Ab dem 27. April gilt in allen Läden Maskenpflicht. Hier empfiehlt die bayerische Staatsregierung alles, was Mund und Nase bedeckt. Dazu können von professionellen Atemschutzmasken über Alltagsmasken bis hin zu Schals benutzt werden. Manche Geschäfte legen für ihre Kunden auch Einmalmasken aus.
- Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 bis zwei Meter zu Ihren Mitmenschen ein. Das jeweilige Geschäft muss ein Hygienekonzept erarbeiten und gegebenenfalls eine Maximalanzahl an Kunden festlegen, die parallel im Laden einkaufen dürfen. In manchen Drogerien und Supermärkten in der Region ist beispielsweise nur eine Person pro Haushalt erlaubt.
- Waschen Sie sich vor und nach dem Einkauf Ihre Hände und vermeiden Sie in der Zwischenzeit Kontakt zu Ihrem Gesicht.
- Sollten Sie sich wohler fühlen, ziehen Sie während des Einkaufs Einmalhandschuhe an. Laut der WHO schützen diese allerdings nicht gegen das Coronavirus und sollten nach dem Einkauf sofort entsorgt werden. Vermeiden Sie auch während des Tragens der Handschuhe, sich ins Gesicht zu fassen.
- Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern nicht nur nach vorne und hinten ein, sondern berücksichtigen Sie auch den seitlichen Abstand. Besonders beim Anstehen an der Kasse sollte das beachtet werden.
- Benutzen Sie auch bei kleinen Einkäufen einen großen Wagen. Das hilft Ihnen dabei, den Mindestabstand besser einzuhalten (Richtwert: Abstand von zwei Einkaufswägen). In manchen Supermärkten herrscht Wagenpflicht.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände und den Wagen oder Einkaufskorb bevor Sie den Laden betreten. Manche Supermärkte in der Region bieten diesen Service auch für Sie an.
- Verzichten Sie auf Bargeld und verwenden Sie zum Bezahlen eine EC- oder Kreditkarte. Laut der WHO gibt es aktuell keinen Nachweis, dass das Virus durch Bargeld übertragen werden kann. Jedoch wird empfohlen, sich nach Kontakt nicht ins Gesicht zu fassen und sich so schnell wie möglich die Hände zu waschen.
- Manche Supermärkte in der Region erlauben es nicht, offenes Obst oder Gemüse mit der Hand zu berühren. Hierzu sollen bereitgestellte Beutel benutzt werden. Gekauftes Obst und Gemüse können Sie laut der WHO zu Hause ganz normal waschen. Hier bedarf es keiner weiteren Desinfektion.
- Kaufen Sie in handelsüblichen Mengen ein. Manche Supermärkte und Drogerien begrenzen bei Waren, wie beispielsweise Toiletten- oder Küchenpapier, die erhältliche Stückzahl pro Person. Das soll „Hamsterkäufe“ vermeiden.
Wie verhalte ich mich in öffentlichen Verkehrsmitteln?
Generell gilt: Nutzen Sie, wenn möglich, keine öffentlichen Verkehrsmittel. Steigen Sie auf Ihr Fahrrad, fahren Sie mit dem eigenen Auto oder gehen Sie zu Fuß. Verzichten Sie unbedingt auf (Dienst-)Reisen, auch innerhalb deutschlands.
Können Sie nicht auf öffentliche Verkehrsmittel verzichten, gelten folgende Regeln und Empfehlungen:
- Ab dem 27. April gilt in Bayern eine Mundschutzpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Wie in Geschäften gilt auch hier: Mund und Nase müssen bedeckt sein.
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Für unterwegs empfiehlt sich das Mitnehmen eines geeigneten Desinfektionsmittels.
In Bus oder Bahn ist es nicht immer möglich, den geforderten Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern einzuhalten. Das gilt besonders im Berufsverkehr morgens und abends. Laut Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) wird die Situation durch Fahrgastzählungen laufend beobachtet.
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, gibt die WVV unter anderem folgende Tipps und Hinweise:
- Wenn möglich, nehmen Sie einen Bus oder eine Bahn früher oder später.
- Nutzen Sie Bus und Straßenbahn ohne Fahrrad, E-Scooter, etc., um Platz für mitfahrende Passagiere zu schaffen.
- Nutzen Sie alle Einstiege bis auf die vordere Tür beim Omnibus. Verteilen Sie sich gleichmäßig im Fahrzeug und achten Sie auf einen angemessenen Abstand zu den anderen Fahrgästen.
- Lassen Sie Fahrgäste erst aussteigen und betreten Sie Bus und Bahn nacheinander. Setzen Sie sich nicht Angesicht zu Angesicht gegenüber.
- Es werden aktuell keine Fahrscheine im Bus verkauft. Nichtsdestotrotz gilt eine Fahrscheinpflicht für jeden Fahrgast.
Sind Sie sich trotz unserer Tipps und Hinweise noch immer unsicher, sprechen Sie direkt mit den Verantwortlichen vor Ort oder informieren Sie sich stets über die neuesten Entwicklungen auf den Webseiten der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung.
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