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WÜRZBURG
Wie die Organspende nach dem Tod abläuft
Organspende       -  Bei der Entnahme eines Spenderorgans ist der respektvolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot.
Foto: Kasper, Dpa | Bei der Entnahme eines Spenderorgans ist der respektvolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot.
Bearbeitet von Anke Faust
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:38 Uhr

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für die Organspende nach dem Tod. Im akuten Fall einer Organspende begleiten und entlasten die Koordinatoren der DSO das Krankenhauspersonal in allen organisatorischen Abläufen. Dazu sind sie für die Krankenhäuser rund um die Uhr erreichbar und einsatzbereit.

Wie ist der Ablauf einer Organspende?

Zunächst einmal müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen für die postmortale Entnahme von Organen vor:

• Der Tod des Menschen muss durch Nachweis des irreversiblen Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms zweifelsfrei feststehen.

• Es muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen.

Wie wird der Tod festgestellt?

Die Vorgaben zur Durchführung der Feststellung des Todes durch irreversiblen Hirnfunktionsausfall sind in den Richtlinien der Bundesärztekammer genau festgelegt und verbindlich. Die Untersuchungen werden von zwei Ärzten unabhängig voneinander durchgeführt und protokolliert, die über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Mindestens einer dieser Ärzte muss ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein. Hat ein Entnahmekrankenhaus keinen Arzt, der dafür qualifiziert ist, unterstützt die DSO auf Anfrage die Klinik und vermittelt den Kontakt zu erfahrenen Ärzten.

Bevor die Maßnahmen für eine Organentnahme eingeleitet werden, überprüfen die DSO-Koordinatoren die formale Korrektheit der Todesfeststellung anhand der Untersuchungsprotokolle.

Wer überprüft die Einwilligung?

Ob der Verstorbene seinen Willen zur Organspende z.B. in einem Ausweis dokumentiert oder mündlich mitgeteilt hat, klärt in den meisten Fällen der behandelnde Arzt mit den Angehörigen. Ist nichts bekannt, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen oder nach eigenen Wertvorstellungen zu treffen. In vielen Fällen nimmt an diesen Gesprächen auch ein DSO-Koordinator teil. Auf Wunsch können die Hinterbliebenen weitere Personen zur Entscheidungsfindung hinzuziehen. Die Gespräche werden gemäß dem Transplantationsgesetz ergebnisoffen geführt. Ziel der DSO ist es, die Angehörigen in dieser Situation zu begleiten und ihnen zu helfen, eine stabile Entscheidung zu treffen, unabhängig davon wie diese ausfällt.

Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, werden bei dem Verstorbenen die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zum Zeitpunkt der Entnahme fortgeführt, damit die Funktion der Organe für die späteren Empfänger erhalten bleibt.

Wie werden die Organe vermittelt?

Die DSO-Koordinatoren veranlassen alle notwendigen medizinischen Untersuchungen des Verstorbenen. Mit der sorgfältigen Analyse der Daten bemüht sich die DSO, mögliche Erkrankungen und Infektionen des Spenders zu erkennen, die die Empfänger gefährden könnten. In Laboruntersuchungen werden die Blutgruppe und Gewebemerkmale bestimmt. Beides sind wichtige Daten für die Vermittlung der Organe.

Zusammen mit weiteren Angaben zum Spender senden die DSO-Mitarbeiter die Untersuchungsergebnisse an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Dort gleicht ein spezielles Computerprogramm die Daten des Spenders mit denen der Patienten auf den Wartelisten ab und ermittelt die passenden Empfänger. Die Vergabe von Spenderorganen richtet sich nach medizinischen Kriterien. Dabei spielen Aspekte wie Dringlichkeit, Gewebeübereinstimmung und Erfolgsaussicht eine wichtige Rolle. Die Richtlinien für die Organvermittlung in Deutschland erstellt die Bundesärztekammer.

Wie werden die Organe entnommen?

Nach dem Tod können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Dünndarm für eine Transplantation gespendet werden. In der Regel entnehmen die Chirurgen, die auch die spätere Transplantation durchführen, Herz und Lunge. Nieren, Pankreas und Leber entnehmen in den meisten Fällen regionale Entnahmeteams. Bei Bedarf organisiert die DSO auch die Teams. Bei der Organentnahme ist der respektvolle Umgang mit dem Spender oberstes Gebot. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.

Wie wird das Organ transportiert?

Sobald der Empfänger eines Organs feststeht, leitet der Koordinator die Organisation des Transports ein. Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion des Transplantates und damit das Überleben des Organempfängers hängen unmittelbar davon ab. Einige Organe lassen sich nur für kurze Zeit konservieren, ein Herz beispielsweise nur für vier Stunden. Bei einer Niere können über 20 Stunden von der Entnahme bis zur Transplantation vergehen. Für den Transport werden die Organe in speziellen Transportkisten in einer konservierenden Lösung und auf Eis gelagert.

Je nach Anforderung und Entfernung können die gespendeten Organe entweder mit dem Auto, dem (Charter-)Flugzeug oder mit dem Hubschrauber oder der Bahn transportiert werden. Die DSO übernimmt die Verantwortung für jedes Spenderorgan bis zu dessen Übergabe im Transplantationszentrum.

 
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