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WÜRZBURG
JEFTA: Wie sich Bocksbeutel in Japan verkaufen lassen
Staatsehrenpreise für Fränkische Winzer       -  JEFTA ist ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. Auch der unterfränkische Wein könnte davon profitieren. Symbolfoto: dpa / Karl-Josef Hildenbrand
Foto: A3542/_Karl-Josef Hildenbrand (dpa) | JEFTA ist ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. Auch der unterfränkische Wein könnte davon profitieren. Symbolfoto: dpa / Karl-Josef Hildenbrand
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 15.07.2024 08:57 Uhr

Mitte Juli stimmte die Europäischen Union dem Freihandelsabkommen JEFTA mit Japan zu. Auch unterfränkische Unternehmen können von dem Abkommen profitieren, sagt Kurt Treumann, Bereichsleiter International bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Würzburg-Schweinfurt. Laut Firmenverzeichnis der IHK exportieren rund 70 unterfränkische Unternehmen – große wie kleine – nach Japan. Über 30 Firmen importieren Produkte aus dem Land. Darunter befinden sich auch Weingüter und Weinhändler.

Vor allem im Automobilbereich und in der Medizintechnik spielen die Handelsbeziehungen eine wichtige Rolle. Aber auch in der Bau- und Maschinenbaubranche sowie im Lebensmittelbereich wird mit Fernost gehandelt. Dennoch sind Mainfrankens Handelsbeziehungen nach Japan noch extrem ausbaufähig, wie Treumann sagt.

Chancen für unterfränkische Firmen

Laut Treumann könnte sich durch das Abkommen auch für mittelständische Betriebe in der Region das sogenannte „Global Sourcing“, also die Beschaffung von Materialien, Vorprodukte oder Dienstleistungen auf dem internationalen Markt, rentieren. Bislang seien daran nur große Unternehmen interessiert. Japan könnte zukünftig auch eine wichtige Rolle als Kooperationspartner beim Thema Industrie 4.0 spielen: „In einzelnen Teilbereichen sind sie uns ein paar Schritte voraus, beispielsweise bei der Entwicklung von Wasserstoffzellen oder in der Robotik“, so Treumann.

Interessant sei das Land auch deshalb, weil es vor ähnlichen Herausforderungen stehe, wie Deutschland – beispielsweise eine alternde Bevölkerung und ein erhöhter medizinischer Bedarf. Darüber hinaus könnte Japan auch als Drehscheibe für den Handel mit weiteren südostasiatischen Ländern fungieren, sagt der Handelsexperte. Das lässt sich am Beispiel des Weinhandels aufzeigen.

„Deutschland ist zur Drehscheibe des internationalen Weinhandels geworden. Kein anderes Land der Welt importiert so viel Wein wie wir“, sagt Hermann Kolesch, Präsident der Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Gleichzeitig sei der Anteil der exportierten Waren gering: Spitzenbetriebe haben einen Exportanteil zwischen zehn und 15 Prozent. Dabei sei Japan schon immer sehr auf deutsche Weine eingeschossen.

Winzer könnten von JEFTA profitieren

„Durch das JEFTA-Abkommen werden die europäischen Weinanbaugebiete mittelfristig sicherlich profitieren, da die japanischen Weinimporteure ihr Sortiment erweitern werden“, sagt Dieter Gerken, Geschäftsführer des Fränkischen Weinkontors. Der deutsche Wein dürfte seiner Einschätzung nach gegenüber den großen Wettbewerbern aus Italien, Frankreich und Spanien aber nur begrenzt profitieren, da dieses Segment ein Nischendasein führe und vorher Marketingmaßnahmen durchgeführt werden müssten.

„Weiterhin bleibt abzuwarten, ob die Zollerleichterungen zu niedrigeren Ladenverkaufspreisen führen werden, da unter Umständen der Handel die neue Situation nutzen wird, um seine Gewinne zu erhöhen“, sagt Gerken. Die Zölle übernehmen ohnehin die japanischen Großhändler, sagt Sandra Sauer vom Weingut Horst Sauer aus Volkach (Lkr. Kitzingen). Die Winzer exportieren rund fünf Prozent ihres erzeugten Weins nach Japan.

Laut Außenhandelsstatistik sind im Jahr 2017 gegorener Wein und Traubenmost im Wert von 442.000 Euro von Bayern nach Japan exportiert worden. Dabei ist zu beachten, dass im Bereich der Außenhandelsstatistik Warensendungen unterhalb eines Wertes von 1000 Euro von der Meldepflicht der Außenhandelsstatistik befreit sind.

Oftmals gebe es dabei jedoch Unterschiede in der Wahrnehmung, sagt Treumann: Beispielsweise könne ein Bocksbeutel mit seiner einzigartigen Form bei einem Händler gut ankommen, für den anderen könne er im Verkaufsregal zu viel Platz einnehmen.

Unterfränkischer Wein für Japan

Das Weingut Horst Sauer exportiert hauptsächlich Bocksbeutel. Außerdem müssen Winzer bestimmt Auflagen erfüllen, um ihren Wein in Japan einführen zu können. So ist beispielsweise der Sorbinsäuregehalt strenger reglementiert als in Deutschland und der Wein braucht ein Zertifikat über seine Herkunft.

Als große Barriere sieht der IHK-Bereichsleiter für Internationales noch die Sprache: Bei den teilweise sehr „kommunikationsintensiven Verhandlungen“ seien erweiterte Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache notwendig. Beim Weingut Host Sauer kam die Initiative von den Japanern. Ein asiatischer Großhändler fragte vor 15 Jahren bei dem Familienbetrieb an, ob er den unterfränkischen Wein kaufen könne.

„Das schöne an der Geschäftsbeziehung mit japanischen Firmen ist die Beständigkeit und dass der Preisdruck geringer ist als bei Händlern aus anderen Nationen“, sagt Sauer. Das Weingut pflegt seit 15 Jahren geschäftliche Beziehungen nach Japan. Wie sich das Freihandelsabkommen konkret auswirke, sei noch nicht absehbar. Doch das Verhältnis zu den Japanern ist schon jetzt sehr gut. Jedes Jahr kommen japanische Weinhändler nach Volkach, um den Betrieb zu besichtigen. Die Geschäftsführerin des Großhandels nimmt als Belohnung immer die Mitarbeiter mit nach Unterfranken, die am meisten von unserem Wein verkauft haben“, sagt Sandra Sauer.

Was ist das Freihandelsabkommen JEFTA?

JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) ist ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan, der weltweit drittgrößten Volkswirtschaft. Darin geregelt ist unter anderem, dass die Zölle auf Produkte fast vollständig entfallen sollen. Dadurch soll der Handel beider Partner verstärkt werden. Europäische Unternehmen können zudem ihre Produkte ohne zusätzliche Prüfungen, Zertifizierungen oder Kennzeichnungen in Japan verkaufen. Für rund 600 Millionen Konsumenten beider Seiten sollen importierte Produkte so günstiger werden. Nachdem EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Ratspräsident Donald Tusk und der japanische Regierungschef Shinzo Abe das Abkommen Mitte Juli unterzeichnet haben, muss nun noch das Europäische Parlament die Vereinbarung absegnen. Dann kann das Abkommen schon 2019 in Kraft treten. OHR
 
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