Mitten im beginnenden Handelsstreit der USA mit China und Europa hat die EU am Dienstag das bisher größte Freihandelsabkommen ihrer Geschichte unterzeichnet. Partner ist Japan. Nach den Unterschriften ist das Votum des Parlamentes nötig. In Brüssel wird damit gerechnet, dass der Vertrag ab 2019 gilt.
Jefta, so die Abkürzung, verbindet zwei wirklich gewaltige Märkte: Über 500 Millionen Verbraucher auf europäischer Seite, 129 Millionen in Japan. Die fernöstliche Insel ist mit einem Handelsvolumen von 129 Milliarden Euro im Jahr der sechstwichtigste Partner der EU. 69 Milliarden erwirtschaften die Japaner durch Exporte nach Europa, 60 Milliarden die Europäer durch Ausfuhren auf die Insel. Nun soll das noch besser werden, denn beide Seiten wollen 99 Prozent aller Zölle abbauen.
Vor allem die Agrar- und Lebensmittelindustrie darf auf deutliche Zuwächse hoffen. 85 Prozent der EU-Agrarexporte gehen bald zollfrei nach Japan. Fleischprodukte werden billiger, alleine bei Rindfleisch sinkt der Abgabensatz in den nächsten 15 Jahren schrittweise von derzeit 38,5 auf neun Prozent. Auf EU-Wein fallen 15 Prozent Zoll an, zukünftig gibt es gar keine Aufschläge mehr. Bei Hartkäse wird der Zoll ebenfalls gestrichen – bisher waren es 30 Prozent. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Ausfuhren von verarbeiteten Produkten um bis zu 180 Prozent zulegen könnten.
Japan hat sich verpflichtet, geografisch geschützte Produktbezeichnungen anzuerkennen. Das heißt: Parmesan und irischer Whiskey sind dann vor billigen Nachahmern geschützt.
Beide Partner haben sich verpflichtet, auch den Markt für Dienstleistungen zu öffnen. Das betrifft die Telekommunikation, den öffentlichen Dienst und Finanzdienstleistungen. In den Verträgen wird aber auch deutlich festgehalten, dass die Daseinsvorsorge ausgenommen bleibt. Da in Japan die Trinkwasser-Versorgung durch private Anbieter sichergestellt wird, gibt es Befürchtungen, dass auch der Markt in den EU-Mitgliedstaaten liberalisiert und privatisiert werden könnte.
Bernd Lange (SPD), der Chef des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, sagt das: „Kein internationaler Vertrag kann die eigentumsrechtliche Lage von Betrieben im öffentlichen Eigentum ändern.“ Da in Jefta die öffentliche Daseinsvorsorge ausdrücklich von der Liberalisierung und Privatisierung ausgenommen wurde, sind die Ängste um die Trinkwasser-Versorgung in Europa unbegründet.
Als reiner Handelspakt fällt es in die Zuständigkeit der EU. Nationale Volksvertretungen sind aber nicht völlig außen vor. Denn wenn es um Geld der Mitgliedstaaten geht, müssen auch deren Abgeordnetenkammern beteiligt werden.