Die junge Mutter ist verzweifelt. „Nicht noch ein Mädchen“, schluchzt sie. Seitdem ihr der Frauenarzt mitgeteilt hat, dass sie eine zweite Tochter erwartet, hat die 28-jährige Rosa völlig die Fassung verloren. „Beim letzten Mal hat mich mein Mann fast umgebracht“, erzählt sie unter Tränen. „Er wurde gewalttätig, als er erfuhr, dass ich ihm keinen Sohn geben konnte, ebenso meine Schwiegermutter.“ Die zweite Schwangerschaft ist soeben für sie zu einem persönlichen Albtraum geworden, den sie mit allen Mitteln beenden will. Auch wenn sie dabei ihr eigenes Leben aufs Spiel setzt. In ihrer albanischen Heimat sind Abtreibungen nach dem dritten Monat zwar verboten. Sie finden trotzdem statt. Auch bei Rosa, in der 14. Woche.
„Wenn die Eltern erfahren, dass ein Mädchen zur Welt gebracht wird, greifen sie zur künstlichen Schwangerschaftsunterbrechung“, stellte vor gut einem Jahr der Europarat in Straßburg in einer Stellungnahme fest. Die Rede ist nicht von China oder Indien, wo das Problem bekannt ist, sondern von Europa. In der Resolution vom November 2011 heißt es, die „pränatale Geschlechtsselektion hat besorgniserregende Ausmaße angenommen“. Einige Experten warnten bereits davor, dass die demografischen Strukturen durcheinandergebracht werden könnten.
Normalerweise kommen auf 105 Jungen 100 neugeborene Mädchen. In Albanien sind es bereits 112 Jungen. „Nein, die Zahlen sind noch nicht eklatant“, heißt es beim UNO-Entwicklungshilfeprogramm (UNDP). Aber sie seien „erschütternd“. Und keineswegs ein begrenztes Problem. „Mädchen gelten in vielen Ländern als schwere Last“, sagt UNDP-Expertin Aferdita Onuzi.
Neben Albanien gibt es Berichte über geschlechtsspezifische Tötungen ungeborener Mädchen auch aus Bosnien, Montenegro und Kroatien. Alles Beitrittskandidaten der EU. Doch auch innerhalb der Union selbst ist die Praxis offenbar weitverbreiteter als bisher angenommen. Unter dem Titel „Igitt, es ist ein Mädchen“ berichteten dänische Medien vor Monaten von einem breiten Abtreibungstourismus zum Nachbarn Schweden, wo Schwangerschaftsunterbrechungen bis zur 18. Woche (Dänemark 12. Woche) erlaubt sind.
In der Regel wird das Geschlecht während der 14. Woche bestimmt. Unmittelbar danach seien zahlreiche Däninnen über die Grenze gereist. Sie hatten erfahren, dass sie ein Mädchen bekommen werden. Der nationale „Abtreibungsrat“ in Kopenhagen, der die Genehmigungen für Eingriffe nach dem dritten Monat erteilen muss, geriet öffentlich zwischen alle Fronten, als bekannt wurde, dass er in zahlreichen Fällen eine Abtreibung mit Hinweis auf das Geschlecht des Kindes akzeptiert hatte. Auch aus den Niederlanden und Belgien gebe es, so heißt es bei EU-Frauenpolitikerinnen, Berichte über ähnliche Trends „Bitte nur kein Mädchen“.
Christophe Guilmoto vom Institut für Entwicklung an der Universität Paris-Descartes nennt als Ursache eine fast schon „archaische Einstellung“, die vor allem auf dem Balkan verbreitet sei: Jungen tragen den Familiennamen weiter, Mädchen geben ihn bei der Heirat auf. Die männlichen Nachkommen kümmern sich um ihre alten Eltern. Sehr viel weiter sei man im Westen allerdings auch nicht. Die deutliche Höherbewertung des „Stammhalters“ oder des „ersten Sohnes“ zeige, dass weibliche Nachkommen auch dort nicht als gleichwertig angesehen würden. Inzwischen macht die Pränataldiagnostik eine Auslese möglich.
„In China und Indien sorgte der Einsatz importierter Ultraschallgeräte für die galoppierende demografische Maskulinisierung der Gesellschaft“, berichtet die Amerikanerin Mara Hvistendahl, die in ihrem am 1. Januar 2013 erschienenen Buch „Das Verschwinden der Frauen“ (dtv-Verlag, 424 Seiten, 24,90 Euro) dem Phänomen nachgegangen ist. Rein juristisch gesehen ist in allen europäischen Staaten die geschlechtsspezifische Abtreibung verboten – in den Vereinigten Staaten übrigens nicht.
Tatsächlich aber nimmt sie nach Erkenntnissen des Europarates auch innerhalb der EU und ihrer Kandidaten drastisch zu. In Brüssel gilt das Problem als bekannt, bisher schweigt man jedoch dazu. „Es ist absurd, dass die EU Familienplanung in China kritisieren darf, weil das Reich der Mitte als Entwicklungshilfeland gilt“, sagt die Grünen-Europaabgeordnete Franziska Brandtner. „Bei den EU-Kandidaten auf dem Balkan fällt Abtreibung aber in den Gesundheitsbereich, gehört also nicht zur Menschenrechtspolitik. Deshalb kann Brüssel zwar politischen Druck ausüben, aber rechtlich gibt es keine Handhabe.“
Das könnte sich in den nächsten Monaten ändern, nachdem die Empörung im Frauenausschuss des Europäischen Parlamentes wächst. Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht eigentlich nicht. Spätabtreibungen sind in den 27 Mitgliedsstaaten der Union verboten. Die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die nationalen Gesetze ist Sache der Mitgliedsstaaten und der dortigen Behörden.
„Aber sicher“, so räumt eine hohe Diplomatin der EU-Kommission ein, „man muss natürlich reagieren, wenn man feststellt, dass die bestehenden Gesetze unterlaufen und Schwangerschaften unter falschen Begründungen abgebrochen werden.“ Doch das dürfte kaum mit einer EU-Richtlinie lösbar sein. Eine öffentliche Diskussion des Themas in der europäischen Volksvertretung findet jedoch immer mehr Befürworter. Wie dringend diese nötig ist, zeigt eine Studie des UN-Bevölkerungsfonds (UNFPA) auf.
Der zunehmende Frauenmangel führt demnach keineswegs dazu, dass die „vorhandenen Mädchen“ auf Händen getragen werden. Stattdessen nehmen gewaltsame Übergriffe ebenso wie Prostitution und Menschenhandel dramatisch zu. Buchautorin Mara Hvistendahl: „Männerdominierte Gesellschaften haben mehr Probleme mit Kriminalität.“
Die Geschichte der 28-jährigen Rosa endete übrigens tragisch: Wenige Tage nach einer verunglückten Spätabtreibung nahm sich die verzweifelte Frau das Leben.
Vorgeburtliche Untersuchung
Der Medizin stehen heute viele Möglichkeiten zur vorgeburtlichen Untersuchung des Kindes zu Verfügung. Zu den bekanntesten gehört die Ultraschall-Durchleuchtung. Sie gehört zu den nicht-invasiven Methoden, die also von außerhalb des Mutterleibes durchgeführt werden. Davon unterscheiden sich die invasiven Untersuchungen wie die Chorionzottenbiopsie (CVS), die Amniozentese (AC) und die Nabelschnurpunktion.
Üblicherweise kann mit diesen Techniken zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche das Geschlecht des ungeborenen Kindes sicher festgestellt werden – ebenso wie vorhandene (Erb-)Krankheiten. Eine neue Rolle spielt die Präimplantationsdiagnostik (PID). Ursprünglich wurde sie dazu genutzt, um nach einer Befruchtung außerhalb des Mutterleibes festzustellen, ob die Eizelle wieder in den Körper eingesetzt werden soll oder nicht. In jüngster Zeit wurde die PID aber auch immer häufiger angewandt, um das Geschlecht des Kindes zu bestimmen.