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BERLIN
Dem Bund droht Milliarden-Rückzahlung
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 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:32 Uhr

Wolfgang Schäuble wiegelt ab. Noch sei nichts entschieden, lässt der CDU-Finanzminister über die Pressestelle ausrichten, noch gebe es keinen Anlass, den Haushaltsentwurf für dieses Jahr und die Finanzplanungen für die kommenden Jahre zu ändern. Mit der vorläufigen Eilentscheidung des Hamburger Finanzgerichts sei „keine endgültige Belastung des Bundeshaushalts verbunden“. Erst sei der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten.

Formaljuristisch hat Wolfgang Schäuble Recht. Politisch aber rechnen sowohl das Finanzministerium wie die Haushälter der Großen Koalition mit dem Schlimmsten. Nachdem das Hamburger Finanzgericht am Montag entschieden hat, dass die von der schwarz-gelben Koalition zum 1. Januar 2011 eingeführte Brennelementesteuer nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen EU-Recht verstößt, und gleichzeitig den Bund aufgefordert hat, den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke 2,2 Milliarden Euro zurückzuzahlen, muss Schäuble fürchten, dass die schwarze Null in seinem Haushalt in Gefahr ist und der Bund neben den Rückzahlungen auch Einnahmeverluste in Milliardenhöhe zu befürchten habe. Unterm Strich könnten dem Bund fast sechs Milliarden Euro fehlen, hat Schäuble doch für dieses Jahr Einnahmen von 1,3 Milliarden Euro, für 2015 von 1,2 Milliarden und für 2016 von 1,1 Milliarden Euro aus der Brennelementesteuer eingeplant. 2016 läuft die Steuer aus.

Nach dem Spruch des Hamburger Finanzgerichts hätte der Bund die Brennelementesteuer erst gar nicht einführen dürfen, da sie zwar als Verbrauchssteuer gelte, aber nicht dazu diene, den Verbrauch der Brennelemente oder des Stroms zu besteuern, sondern dazu, um die Gewinne der Energieversorger abzuschöpfen.

Außerdem geht das Gericht davon aus, dass sie doppelt gegen EU-Recht verstößt. Zum einen verbiete die EU-Energiesteuerrichtlinie, dass neben dem Strom auch noch die Erzeugnisse mit Abgaben belegt werden, die zu seiner Produktion benötigt werden. Zum anderen erlaube es die Brüsseler Richtlinie über Verbrauchssteuern den Mitgliedsstaaten nicht, eine Abgabe wie die Brennelementesteuer neu zu erfinden. Der Bund müsse den Kraftwerksbetreibern die bereits bezahlte Steuer zurückerstatten.

Der Bund wie die vier Energiekonzerne E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW sind entschlossen, den Rechtsstreit bis zur letzten Instanz durchzuziehen. So hat das Finanzgericht Hamburg in der Hauptsache das Verfahren wegen inhaltlicher Bedenken dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof bereits zur Prüfung vorgelegt, diese könnte nach Einschätzung von Experten Jahre dauern. Das Finanzministerium kündigte seinerseits an, den Bundesfinanzhof anzurufen. Man gehe davon aus, dass die Erhebung der Brennelementesteuer rechtmäßig sei, heißt es im Hause von Wolfgang Schäuble.

 
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