Der Gefangene, der im Fall Maddie als Hauptverdächtiger gilt, hat einen Antrag gestellt, den Rest einer Freiheitsstrafe für eine andere Tat zur Bewährung auszusetzen. Das Landgericht Kiel wies diesen Antrag jedoch nach Braunschweig zurück. Wie das Landgericht Kiel am Dienstag mitteilte, hält sich die mit der Sache befasste Strafvollstreckungskammer für örtlich nicht zuständig, da sich am Landgericht Braunschweig schon mal mit der Frage befasst worden ist, die Strafe auszusetzen. Damals war der Mann noch in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert.
Der Häftling steht im Verdacht, im 2007 die dreijährige Madeleine «Maddie» McCann aus einer Ferienanlage in Portugal entführt zu haben. Die Ermittler in Deutschland sind überzeugt, dass das Kind tot ist. Die britische Polizei geht hingegen auch nach 13 Jahren weiter von einem Vermisstenfall aus. Bis heute ist Maddie verschwunden.
Der 43-Jährige ist mehrfach wegen Sexualstraftaten auch an Kindern vorbestraft und sitzt zurzeit in Kiel eine Strafe ab, die 2011 das Amtsgericht Niebüll gegen ihn verhängte. Dabei ging es um den Handel mit Drogen. In Kiel endet die Haft wegen Drogendelikten im Frühjahr 2021. Der Mann hat bereits zwei Drittel dieser Strafe verbüßt.
Parallel ist gegen ihn wegen Vergewaltigungsvorwürfen eine Untersuchungshaft angeordnet. Zuletzt verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig am 16. Dezember 2019 wegen schwerer Vergewaltigung unter Einbeziehung früherer Strafen zu sieben Jahren Haft. Er hatte 2005, rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden Maddies, in Praia da Luz eine damals 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision liegt beim Bundesgerichtshof.
Als Maddie in Praia da Luz an der Algarve verschwand, war der Mann 30 Jahre alt. Er hielt sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig in der Region auf. Sowohl in Deutschland als auch Portugal wurde er mehrmals straffällig. Laut «Spiegel» weist sein Strafregister 17 Einträge auf.