Bund und Länder wollen den Druck auf Ungeimpfte schrittweise erhöhen, damit sie sich doch gegen das Corona-Virus impfen lassen. Das geht aus der Beschlussempfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz hervor, die am Dienstagmittag mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zusammenkommt. Der Entwurf liegt unserer Redaktion vor.
Demnach müssen Ungeimpfte bereits ab diesem Monat einen negativen Corona-Test vorlegen, wenn sie zum Beispiel jemandem im Krankenhaus oder Altenheim besuchen, zum Gottesdienst gehen oder sich beim Friseur die Haare schneiden lassen. Gleiches gilt für den Besuch im Kosmetik- oder Massagestudio, den Gang in Theater und Kino sowie für das Schwimmen im Hallenbad. Vorzuweisen ist entweder ein negativer Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sie könnten für Ungeimpfte schon bald auch obligatorisch sein, die in Gasthäusern (Innenräume) essen und trinken wollen.
Ab wann die Bestimmung im August greift, ist noch offen. In der Vorlage ist das genaue Datum noch mit einem „X“ versehen. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten müssen gemeinsam mit Merkel einen Tag festlegen.
Ende der kostenlosen Tests in Sicht
Steigt zunächst für Ungeimpfte der Aufwand, wenn sie am öffentlichen Leben teilnehmen, wird es im Oktober voraussichtlich auch teuer. Dann wollen Bund und Länder die kostenlosen Bürgertests beenden, wenn es bei der Beschlussempfehlung bleibt. Auch in diesem Fall ist das konkrete Datum noch nicht definiert. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann oder für den die Ständige Impfkommission keine Empfehlung abgegeben hat, wie zum Beispiel Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, für den „wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben“. Aktuell können die Test-Stellen für den Schnelltest maximal 12,50 Euro je Abstrich beim Staat abrechnen.
Vom Tisch ist mit ziemlicher Sicherheit ein Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Ungeimpften in Herbst und Winter den Gang ins Wirtshaus und die Teilnahme am Veranstaltungen generell zu verbieten – ganz gleich, ob sie einen negativen Test vorzeigen könnten oder nicht. CDU-Chef und Kanzlerkandidat Armin Laschet hatte diesen Vorstoß abgeräumt. Allerdings sollen Ungeimpften einen anderen Nachteil zu spüren bekommen. Anders als Geimpfte und Genesene müssten sie nach Urlauben im Ausland in Quarantäne. Sie müssten sich auch isolieren, wenn sich eine Kontaktperson mit dem Erreger angesteckt hat.
Maskenpflicht bleibt
Bleiben soll es in den nächsten Monaten bei der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen. Das Tragen medizinischer Schutzmasken bleibe wichtig und wird „daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich vorgeschrieben“, wie es im Entwurf heißt.
Wenig konkret sind die Unterhändler der Länder und der Bundesregierung bislang darin, wie eigentlich die Gefährlichkeit der Pandemie demnächst gemessen werden soll. Bislang ist der Inzidenzwert der zentrale Maßstab, verliert aber wegen der zunehmenden Impfung weiter Teile der Bevölkerung an Bedeutung. Die Inzidenz soll um die Impfquote und die Zahl der Corona-Intensivpatienten ergänzt werden. „Bund und Länder werden alle Indikatoren (…) genau beobachten und sich auf weitere Maßnahmen verständigen“, lautet die vage Formulierung. Ab welchen Werten im Zweifel das öffentliche und private Leben wieder stärker eingeschränkt wird, würde die Ministerpräsidentenkonferenz nicht festschreiben, wenn es dabei bliebe.