Ab dem kommenden März soll in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern gelten. Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg gebracht.
„Niemand sollte in Deutschland noch an Masern erkranken müssen“, sagte Jens Spahn. Möglichst alle Kinder sollten vor der Ansteckung bewahrt werden. Denn die Masern, so der Bundesgesundheitsminister von der CDU, „sind eine ernste Krankheit, die in manchen Fällen bis zum Tod führen kann“.
543 Fälle sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums im vergangenen Jahr gemeldet worden, in diesem Jahr waren es bereits über 400 Fälle. Weltweit nehme die Zahl der Masernerkrankungen zu, Deutschland liege bei den Impfquoten im internationalen Vergleich zurück. „Deshalb führen wir den verpflichtenden Impfschutz ein“, sagte Spahn.
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Demnach müssen Eltern künftig nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind – bevor diese in Kitas oder Schulen aufgenommen werden. Einen wirksamen Masernschutz nachweisen müssen auch Erzieher, Lehrer und sonstiges Personal von Kitas oder Schulen.
Gleiches gilt für Bewohner und Mitarbeiter von Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften sowie das Personal von medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen.
Was als Nachweis gilt
Für Kinder, die bei Inkrafttreten des Gesetzes im März 2020 bereits in einer Schule oder Kita sind, gilt ebenso wie für die Mitarbeiter der genannten Einrichtungen eine Frist bis spätestens Ende Juli 2021, um den Impfschutz nachzuweisen. Als Nachweis gelten Einträge im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft sowie ärztliche Atteste, aus denen hervorgeht, dass die Person bereits eine Masernerkrankung hinter sich hat.
Für Jens Spahn überwiegt das Ziel der Ausrottung der Masern die Bedenken, dass eine Impfpflicht einen zu massiven Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte bedeute. „Es gehört zu meinem Freiheitsbegriff, dass auch andere mich nicht gefährden und mich im Zug oder im Flugzeug mit Masern anstecken“, sagte er. Unumstritten ist die Impfpflicht nicht. Erst Ende Juni hatte sich der Deutsche Ethikrat dagegen ausgesprochen. Das im gesetzlichen Auftrag arbeitende Gremium hatte zwar bekräftigt, dass die Erhöhung der Impfquoten in Deutschland ein wichtiges Ziel sei. Die generelle Pflicht zum schützenden Pieks sei aber der falsche Weg.
Der Ethikrat empfiehlt ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um für eine bessere Durchimpfung zu sorgen. So sollten Eltern besser über den Impfschutz informiert und regelmäßig an das Impfen erinnert werden. Mediziner, die Falschinformationen über die Masern verbreiteten, sollten über das Berufsrecht zur Verantwortung gezogen werden. Eine Impfpflicht, bei deren Missachtung Geldstrafen drohen, lehnte das Gremium aber als unverhältnismäßig ab. Unter Bußen würden zudem ärmere Familien wesentlich stärker leiden, als wohlhabendere.
2017 hatten in Deutschland 92,8 Prozent der Schulanfänger einen wirksamen Masernschutz. Um die Masern auszurotten, gilt aber eine Impfungsrate von 95 Prozent der Gesamtbevölkerung als erforderlich. Nach dem Kabinett muss nun noch der Bundestag zustimmen. Streit ist dabei programmiert. Denn die Grünen kritisieren den Gesetzentwurf.
Kordula Schulz-Asche, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, sagte dieser Redaktion: „Leider hat Jens Spahn mit seinem Gesetzentwurf für das eigentliche Problem keine zufriedenstellende Antwort.
Erwachsene sind das Problem
Bei Erwachsenen über 30 Jahren liegt die Impfquote teilweise unter 50 Prozent.“ Um die „zum Teil erschreckend geringen Impfquoten bei Erwachsenen“ schnell und dauerhaft zu erhöhen, müssten „niedrigschwellige Angebote“ geschaffen werden, so die Grünen-Politikerin. Diese seien vor allem in ländlichen oder sozial benachteiligten Regionen nicht mehr ausreichend verfügbar.
Schulz-Asche fordert zudem: „Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss wieder ausgebaut werden, um Impfungen mit gezielten Aktionen auch in Betrieben, Einkaufszentren oder kommunalen Einrichtungen anbieten zu können.“